Die Kreislaufwirtschaft umfasst eine Reihe von Bereichen, in denen die Gebietskörperschaften handeln können, insbesondere im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung, die in ihre Zuständigkeit fallen.
Das AGEC-Gesetz von 2020 hat die nationalen Ziele formalisiert. Die Maßnahmen sind in fünf Achsen unterteilt:
- Ausstieg aus Einwegplastik
- bessere Information der Verbraucher
- Kampf gegen Verschwendung und für solidarische Wiederverwendung
- Vorgehen gegen geplante Obsoleszenz
- besser produzieren
Die Gemeinden spielen eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung dieser öffentlichen Politik, aufgrund ihrer Kompetenzen, ihrer Fähigkeit zur lokalen Animation und ihres Handelns in Bürgernähe. Projekte können somit zu folgenden Themen in Betracht gezogen werden:
- Genügsamkeit: Einführung eines neuen Wirtschaftsmodells durch Begleitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Überkonsum, Überproduktion und Verschwendung.
- Prävention: Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Haushalts- und ähnlichen Abfällen an der Quelle, die insbesondere die Beteiligung der Bürger fördern.
- Optimierung des öffentlichen Dienstes für Abfallvermeidung und -bewirtschaftung (SPPGD): Optimierung und Modernisierung des Dienstes mit dem Ziel, die Abfallmenge zu reduzieren und deren Verwertung zu verbessern.
- Materialverwertung: Haushalts- und ähnliche Abfälle zu nützlichen Ressourcen für das Gebiet machen.