Modalitäten und Höhe der Unterstützung:
Betriebsbeihilfe in fester Höhe von 12.000 €.
Zusätzliche Subvention möglich, abhängig von 9 Kriterien:
- Betrieb des Lebensmittelgeschäfts: 4 Kriterien
- Empfangenes Publikum: 2 Kriterien
- Entwickelte Partnerschaft: 3 Kriterien
Gesamtsubvention begrenzt auf 15.600 €.
Investitionshilfe:
- Anlaufhilfe begrenzt auf 18.300 €: Übernahme, im Rahmen einer Kofinanzierung, der Anschaffung eines vorrangig hybriden oder elektrischen Fahrzeugs zum Transport von Lebensmitteln gemäß den geltenden Hygienevorschriften, erneuerbar nach 6 bis 7 Jahren: 7.625 €
- Hilfe bei der Renovierung von Räumlichkeiten: bis zu maximal 40 % der Projektkosten und begrenzt auf 18.300 €.
Beschluss Nr. 2025-1-005 (CP vom 3. Februar 2025)