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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 FR
Nicht angegeben
1/1/2025
31/12/2030
Wasser und aquatische Umgebungen / Abwasserentsorgung
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Reduzierung chronischer Verschmutzungen: Sammel-, Klär- oder Vorbehandlungsanlagen für verschmutzte Abwässer, Behandlung der damit verbundenen Nebenprodukte, Sammlung und Lagerung von konzentrierten Abwässern oder fetthaltigen Abwässern vor dem Versand an eine zugelassene Einrichtung;
- Verlegung von Einleitungsstellen in weniger empfindliche Vorfluter oder Einrichtung von begrünten Einleitungszonen;
- Einrichtung von Trockentoiletten oder getrennte Sammlung von Urin;
- Kläranlagen (STEU), die unter der Rubrik ICPE 2752 klassifiziert sind, unabhängig von der Rechtsform des Bauherrn.
Ölabscheider sind nur ausnahmsweise förderfähig, wenn Regenwasser aufgrund der Aktivitäten der Industrieanlage oder bei offenen umweltbelastenden Aktivitäten (z. B. Metallrecycler, Altfahrzeugverwerter) oder in besonders sensiblen Situationen zur Vermeidung von Unfallverschmutzungen (z. B. bei einer Entladestelle, Betankungsstelle oder Tankstellenverteilungsbereichen) erheblich verschmutzt sein kann.