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2.000.000 €
2/6/2026
2/9/2026
Horizon Europe
ERC PLUS GRANTS
Erwartetes Ergebnis:
Ziele und Profil des Hauptforschenden (Principal Investigator) des ERC Plus Grant
Der ERC Plus Grant unterstützt herausragende Hauptforschende, die sich einer großen wissenschaftlichen Herausforderung stellen. Anträge für ERC Plus Grants sollten für Projekte gestellt werden, die mit einem regulären ERC-Grant nicht durchgeführt werden könnten. Antragsteller sollten erläutern, wie die vorgeschlagenen Projektziele über die eines regulären ERC-Projekts hinausgehen, zum Beispiel, weil sie eine Vision haben, ihr Fachgebiet zu transformieren oder ein neues Forschungsfeld zu eröffnen. Wissenschaftler aller Karrierestufen können sich für einen ERC Plus Grant bewerben, wenn sie eine herausragende wissenschaftliche Erfolgsbilanz an der Spitze ihres Fachgebiets vorweisen können. Ihre intellektuelle Führung wird im Vergleich zu Kollegen ihrer eigenen Karrierestufe bewertet.
Es wird erwartet, dass ein Forscher in seinem Leben nur einmal Hauptforschender eines ERC Plus Grant sein kann. Antragsteller sollten sich bewusst sein, dass jedes Jahr nur etwa 30 ERC Plus Grants in allen Fachgebieten und Karrierestufen vergeben werden können, verglichen mit etwa 1000 Starting, Consolidator und Advanced Grants. Dieser Grad an Wettbewerbsfähigkeit sollte bei der Überlegung, ob ein Antrag eingereicht werden soll, berücksichtigt werden.
Umfang der ERC Plus Grants
ERC Plus Grants können bis zu einem Höchstbetrag von 7.000.000 EUR für mindestens vier Jahre oder achtundvierzig Monate und bis zu sieben Jahre oder vierundachtzig Monate vergeben werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses wird bei Vorschlägen kürzerer Dauer nicht pro rata temporis gekürzt. Für ERC Plus Grants wird keine zusätzliche Finanzierung bereitgestellt.
Der ERC Plus Grant wird als einmaliger Pauschalbetrag für die gesamte Dauer des Projekts (aufgeschlüsselt nach Begünstigten – falls zutreffend) auf der Grundlage einer realistischen Schätzung der tatsächlichen Kosten des Projekts vergeben und deckt die in der vorgeschlagenen Maßnahme zu erbringende Arbeit vollständig ab.
Weitere Informationen finden Sie im ERC-Arbeitsprogramm 2026.
Die spezifischen Bedingungen für ERC-Grants sind im ERC-Arbeitsprogramm 2026 unter der Überschrift 'Zulässigkeit, Förderfähigkeit, Einschränkungen bei der Wiedereinreichung' und in den ERC-Regeln für Einreichung und Bewertung unter Horizont Europa beschrieben. Eine Übersicht wird unten bereitgestellt:
Zulässigkeit: Ein Vorschlag muss vollständig (einschließlich aller Abschnitte unter 1.5 Vorschlagseinreichung und Beschreibung des ERC-Arbeitsprogramms 2026), lesbar und zugänglich sein. Er muss elektronisch von einem Hauptforschenden vor der jeweiligen Einreichungsfrist eingereicht werden. Vorschläge, die diese Kriterien nicht erfüllen oder keine Unterstützungszusage (Unterstützungsschreiben der Gasteinrichtung) enthalten, können für unzulässig erklärt werden.
Der Inhalt des Vorschlags muss sich auf die Ziele und die im Aufruf festgelegte Art des Grants beziehen, wie im ERC-Arbeitsprogramm 2026 (Abschnitt 1.1 Ziele der ERC-Grant-Programme) definiert. Wenn ein Vorschlag als nicht auf die Ziele des Grants oder des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen bezogen angesehen wird, wird er für nicht förderfähig erklärt.
Förderfähige Hauptforschende: Die ERC-Grant-Programme stehen Forschenden jeden Alters und jeder Nationalität offen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung überall auf der Welt wohnhaft sind und ihre Forschung in einer der in der EU oder einem assoziierten Land ansässigen Gasteinrichtungen durchführen möchten (siehe Anhang 3 des ERC-Arbeitsprogramms 2026).
Alle Hauptforschenden, die über einen ERC Plus Grant finanziert werden, müssen mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land und mindestens 30 % ihrer Arbeitszeit für das ERC-Projekt aufwenden.
Förderfähige Gasteinrichtung: Jede Art von juristischer Person, öffentlich oder privat, einschließlich einer Universität, einer Forschungsorganisation oder eines Unternehmens, kann einen Hauptforschenden und sein Team aufnehmen. Die Gasteinrichtung (Antragstellende juristische Person) muss den Hauptforschenden für mindestens die Dauer des Projekts, wie im Grant Agreement definiert, beschäftigen und aufnehmen. Sie muss entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land (siehe Anhang 3 des ERC-Arbeitsprogramms 2026) als juristische Person nach nationalem Recht gegründet sein, oder es kann sich um eine internationale europäische Forschungsorganisation (wie CERN, EMBL usw.) oder eine andere nach EU-Recht gegründete Einrichtung handeln. Internationale Organisationen mit Hauptsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land gelten als in diesem Mitgliedstaat oder assoziierten Land ansässig.
Förderfähige Länder:
Die spezifischen Bedingungen für den ERC sind im beschrieben.
Ausschreibungsunterlagen:
Zusätzliche Dokumente:
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