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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 FR
Nicht angegeben
6/12/2023
31/12/2028
Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Kulturerbe und historische Denkmäler, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Brachland, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Grundbesitz, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Sanierung, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Wohnen und Lebensraum, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Architektur
Ziel: Baudenkmäler können aufgrund der durch ihre Anpassung entstehenden Mehrkosten nur schwer neuen Nutzungen zugeführt werden. Die Gewährung einer Grundstücksermäßigung für Baudenkmäler kann Projekte fördern, die das Bestehende optimieren und so dazu beitragen, die Zersiedelung zu begrenzen, während gleichzeitig das Erbe aufgewertet wird, was ein Faktor für Attraktivität und Lebensqualität ist.
Modalitäten:
- Der Betrag der Ermäßigung kann bis zu 400 € pro Quadratmeter erhaltener Gebäudefläche betragen.
- Gewährung der Ermäßigung auf Antrag für Projekte, die in den Rahmen des PPI fallen.
- Der Bauherr muss die Kompetenzen eines Architekten hinzuziehen. Der Antrag muss die Projektpläne und die mit der Aufwertung des Erbes verbundenen Kosten enthalten.
- Eine Kommission, die insbesondere aus Vertretern des EPFLO und der CAUE von Oise und Aisne (Conseils d'Architecture, d'Urbanisme et de l'Environnement) besteht, gibt eine Stellungnahme zur Förderfähigkeit der Projekte ab, bevor diese dem Verwaltungsrat des EPFLO vorgelegt werden, der das einzige zuständige Organ ist, um den Betrag der Grundstücksermäßigungen festzulegen.