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1. Juni 2026
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KMU
Es soll Unternehmen, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, einen Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Beschäftigung für Versicherte leisten, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 5510 beschäftigt sind.