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11. März 2024
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Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Kultur und kollektive Identität, Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Museum, Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Darstellende Kunst, Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Bibliotheken und Bücher
Der Fonds für die Zugänglichkeit von Werken ermöglicht den Erwerb und die Entwicklung von Barrierefreiheitstools durch Einrichtungen, die in verschiedenen künstlerischen und kulturellen Bereichen tätig sind. In Anwendung des am 30. März 2007 in New York unterzeichneten internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen* zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben unterstützt das Kulturministerium das Engagement kultureller Einrichtungen in ihrer Politik der Zugänglichkeit des kulturellen Angebots.
Was ist der Fonds für die Zugänglichkeit von Werken?
Seit 2018 trägt der Zugänglichkeitsfonds dazu bei, die Entwicklung von Maßnahmen und Systemen zu fördern, die Hindernisse für die Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und alle Personen, die in medizinisch-sozialen Einrichtungen untergebracht oder betreut werden, beseitigen.
Die in diesem Rahmen gewährten Mittel werden für den Erwerb und die Entwicklung von Barrierefreiheitstools verwendet und sollen die Politik des Zugangs zum kulturellen Angebot für Menschen mit Behinderungen unterstützen.
In diesem Jahr wird besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt, die von kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden, die noch nicht in einer Dynamik der Barrierefreiheit engagiert sind und Unterstützung im Rahmen des Zugänglichkeitsfonds erhalten möchten…