BEGÜNSTIGTE
- Gemeinden
- Öffentliche Einrichtungen der interkommunalen Zusammenarbeit
- Öffentliche Einrichtungen industrieller und kommerzieller Art
- Öffentliche Verwaltungseinrichtungen
- Umweltverbände mit Genehmigung
- Private Eigentümer
BESCHREIBUNG DER REGELUNG
Um Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Verbände oder private Eigentümer zur Erhaltung und Aufwertung sensibler Naturräume (ENS) zu ermutigen, kann das Departement Projekte im Zusammenhang mit dieser Politik unterstützen:
- Beteiligung am Erwerb von Grundstücken in einem ENS durch eine Gemeinde oder eine zuständige öffentliche Einrichtung der interkommunalen Zusammenarbeit
- Beteiligung an der Entwicklung und Pflege von natürlichen, bewaldeten oder nicht bewaldeten Flächen, die öffentlichen Körperschaften oder ihren öffentlichen Einrichtungen gehören und der Öffentlichkeit zugänglich sind, oder die privaten Eigentümern gehören
- Beteiligung am Erwerb von Wäldern und Forsten durch eine Gemeinde, eine öffentliche Einrichtung der interkommunalen Zusammenarbeit oder das Conservatoire de l'espace littoral et des rivages lacustres, die zur Eigentums- oder Nutzungsübertragung von Wäldern und Forsten bestimmt sind, unter der Bedingung, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind
BERECHNUNGSMODUS
- 80 % der förderfähigen Ausgaben…