Traducido automáticamente
🏛 REGIONE AUTONOMA FRIULI VENEZIA GIULIA - DIREZIONE CENTRALE LAVORO, FORMAZIONE, ISTRUZIONE E FAMIGLIA · 📍 Friuli-Venezia Giulia
Nicht angegeben
8. Mai 2005
Nicht angegeben
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Agrar- und Lebensmittelindustrie, Sonstige Dienstleistungen, Chemie und Pharmazie, Kultur, Elektronik, IKT, Maschinenbau, Metallurgie, Gesundheit
Was ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Initiativen zur Schaffung eines Qualitätssystems für Verfahren und Leistungen durch Fachleute. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben, wobei ein Mindestbetrag von 4.000,00 Euro und ein Höchstbetrag von 15.000,00 Euro gilt. Zuschussanträge müssen mit Stempelmarke (16,00 Euro) an die Zentrale Direktion für Arbeit, Ausbildung, Bildung und Familie unter Verwendung der auf der Website der Region FVG verfügbaren Formulare (siehe Link auf dieser Seite unter „Institutioneller Link“) eingereicht werden. An wen richtet sich das Angebot? 1) Freiberufler, die ordnungsgemäß in Berufsverbänden oder Kammern gemäß Art. 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind und die Tätigkeit ausüben: - einzeln und ihren Wohnsitz in der Region Friaul-Julisch Venetien haben; - gemäß Gesetz 1815 von 1939 assoziiert; - als Gesellschaft, sofern dies durch spezifische Branchenvorschriften zulässig ist. 2) Freiberufler, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, aber einer Vereinigung angehören, die im Register gemäß Artikel 4 des Regionalgesetzes Nr. 13/2004 eingetragen ist, und die die freiberufliche Tätigkeit ausüben: - einzeln und ihren Wohnsitz in der Region Friaul-Julisch Venetien haben; - als Gesellschaft. Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Antragsteller muss: - die freiberufliche Tätigkeit, für die die Finanzierung beantragt wird, mit einem stabilen Büro oder operativen Sitz im regionalen Gebiet ausüben; - ...
Contributo/Fondo perduto
20.000 €
Tutti i settori economici ammissibili a ricevere aiuti;
REGIONE FVG - Legge regionale 22 aprile 2004 n. 13 Interventi in materia di professioni
REGIONE FVG - Legge regionale 22 aprile 2004 n. 13 Interventi in materia di professioni
Sportello presentazione domande sempre aperto (Procedura valutativa a sportello)
REGIONE AUTONOMA FRIULI VENEZIA GIULIA - DIREZIONE CENTRALE LAVORO, FORMAZIONE, ISTRUZIONE E FAMIGLIA