Ziel
Unterstützung der Gemeinden bei ihren Investitionen im öffentlichen Bereich, die die Sicherheit der Nutzer im Straßenverkehr und im öffentlichen Nahverkehr gewährleisten, im Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und des Straßenverkehrs gemäß CGCT – Artikel L2334-24 ff. und R2334-10 ff.
Förderfähige Maßnahmen
– Für den öffentlichen Nahverkehr
- Anlagen und Ausrüstungen zur Verbesserung der Nutzersicherheit, des Publikumszugangs, des Zugangs zu den Netzen, der Verbindungen zwischen den Netzen und mit anderen Verkehrsmitteln;
- Straßenanlagen, Ausrüstungen für einen besseren Betrieb der Netze;
- Ausrüstungen zur Information der Nutzer, zur Verkehrsbewertung und zur Kontrolle der Fahrscheine.
– Für den Straßenverkehr:
- Studie und Umsetzung von Verkehrsleitplänen;
- Schaffung von Parkplätzen;
- Installation und Entwicklung von Lichtsignalen und horizontaler Beschilderung;
- Kreuzungsumgestaltung;
- Verkehrsdifferenzierung;
- Arbeiten, die durch die Anforderungen der Verkehrssicherheit bedingt sind;
- Studien und Umsetzung von verkehrsberuhigten Zonen gemäß Artikel L. 2213-4-1 des Code général des collectivités territoriales;
- Realisierung…