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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 Auvergne-Rhône-Alpes
Nicht angegeben
17. Aug. 2026
Nicht angegeben
Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Sport und Freizeit
Unterstützung der für die Umsetzung der Natursportkompetenzen der Gebiete erforderlichen Animationsmittel.
Personelle Mittel, die für die Animation einer oder mehrerer Natursportkompetenzen erforderlich sind:
– Verwaltung von Wanderwegen.
– Verwaltung von natürlichen Klettergebieten.
– Abstimmung/Schlichtung von Nutzungen (nur PNR sind förderfähig).
Gebiete, die keine Natursportkompetenz besitzen, sind nicht förderfähig.
Betriebszuschuss.
Animationsmittel inklusive Nebenkosten
Das Departement unterstützt die Animationsvolumina in Höhe von:
Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben ist auf maximal 40.000 € pro Struktur festgelegt, inklusive Nebenkosten, mit einem Minimum von 0,5 VZÄ und einem Maximum von 1 VZÄ Unterstützung.
Im Falle von bidépartementalen Gebieten erfolgt die Pro-rata-Berechnung nach der Anzahl der in Drôme gelegenen Gemeinden.