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🏛 Ministero delle Imprese e del Made in Italy - Direzione generale per gli incentivi alle imprese · 📍 Nazionale
Nicht angegeben
2. Juli 2021
Nicht angegeben
Agrar- und Lebensmittelindustrie, Hotelgewerbe, Sonstige Dienstleistungen, Handwerk, Kraftfahrzeuge und andere Transportmittel, Chemie und Pharmazie, Handel, Kultur, Bauwesen, Elektronik, Energieversorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, IKT, Maschinenbau, Metallurgie, Möbel, Holz und Papier, Mode und Textilien, Gastronomie, Gesundheit, Transportdienstleistungen, Tourismus
Was ist die Maßnahme Beni strumentali ("Nuova Sabatini")? Dies ist die vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy bereitgestellte Unterstützung, die darauf abzielt, den Zugang von Unternehmen zu Krediten zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems des Landes zu erhöhen. Die Maßnahme unterstützt Investitionen zum Kauf oder Leasing von Maschinen, Geräten, Anlagen, Investitionsgütern für die Produktion sowie Hardware und Software sowie digitalen Technologien. Mit Rundschreiben Nr. 28277 vom 3. Juli 2023 werden Bestimmungen über die Gewährung von Zuschüssen für Unternehmen der Agrar-, Fischerei- und Aquakultursektoren nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen ABER (2022/2472) und FIBER (2022/2473) nach dem 30. Juni 2023 bereitgestellt und Änderungen am Rundschreiben Nr. 410823 vom 6. Dezember 2022 vorgenommen, die sich auf das Inkrafttreten der genannten Verordnungen und die Aktualisierung der Liste der Produktumweltzertifizierungen beziehen, die in Anhang 6/C enthalten sind, um den Zugang zur "Green"-Zuschusssteigerung zu ermöglichen. Mit Mitteilung vom 9. Januar 2023 wird mitgeteilt, dass die Adresse der Plattform für die Einreichung von Förderanträgen ab dem 1. Januar 2023 https://benistrumentali.dgiai.gov.it lautet. An wen richtet sich die Maßnahme? Mikrounternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können die Förderung in Anspruch nehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung: ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister oder im Register... sind.
Contributo/Fondo perduto
mín. 0 € · máx. 0 €
mín. 20.000 € · máx. 4.000.000 €
4.196.112.734 €
Impianti/Macchinari/Attrezzature
Tutti i settori economici ammissibili a ricevere aiuti;
Decreto Legge 69/2013 Decreto del fare
Decreto Legge 69/2013 Decreto del fare
293 del 16/12/2022
Dal 1° gennaio 2023 sono aperte le domande per la richiesta di agevolazione sugli investimenti green. L'indirizzo della nuova piattaforma per la presentazione della domanda di agevolazione è https://benistrumentali.dgiai.gov.it
Ministero delle Imprese e del Made in Italy - Direzione generale per gli incentivi alle imprese