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🏛 Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Ferrara e Ravenna · 📍 Emilia-Romagna
5.250 €
21. Juli 2026
25. Sept. 2026
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Agrar- und Lebensmittelindustrie, Gastgewerbe, Sonstige Dienstleistungen, Handwerk, Kraftfahrzeuge und andere Transportmittel, Chemie und Pharmazie, Handel, Kultur, Bauwesen, Elektronik, Energieversorgung, Wasser und Abfallwirtschaft, IKT, Maschinenbau, Metallurgie, Möbel, Holz und Papier, Mode und Textil, Gastronomie, Gesundheit, Transportdienstleistungen, Tourismus
Was ist das? Mit dem „Ausschreibungs-Voucher Doppelte Transition“ möchte die Handelskammer von Ferrara und Ravenna Mikro-, Klein- und Mittelständische Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich finanziell bei der Einführung fortschrittlicher technologischer Lösungen und der Aktivierung von Prozessen zur Unternehmensnachhaltigkeit unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Digitalisierung und die Entwicklung neuer beruflicher Kompetenzen zu fördern, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Nutzung digitaler Technologien zur Förderung des ökologischen Wandels („Doppelte Transition“). An wen richtet es sich? Förderfähig sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen: - sie sind Mikro-, Klein- oder Mittelständische Unternehmen gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission Nr. 2003/361/EG vom 6. Mai 2003; - sie haben ihren Hauptsitz oder eine operative lokale Einheit im Zuständigkeitsbereich der Handelskammer von Ferrara Ravenna. Was sieht es vor? Die Zuschüsse werden in Form von Gutscheinen mit einem maximalen Einzelbetrag von 5.000,00 Euro gewährt, zu dem eine mögliche Prämie hinzukommen kann. Die maximale Höhe der Förderung darf 50 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Der Mindestwert der Investition (nur förderfähige Ausgaben) beträgt 3.000,00 Euro. Prämienfähige Elemente sind der Besitz eines der folgenden Titel: - die Verleihung des Legalitätsratings; - der Besitz der Zertifizierung für Geschlechtergleichheit; - der Besitz der Qualifikation von im...
Contributo/Fondo perduto
mín. 1500 € · máx. 5250 €
mín. 3000 € · máx. 10.000 €
400.000 €
Tutti i settori economici ammissibili a ricevere aiuti
REGOLAMENTO PER LA CONCESSIONE DI CONTRIBUTI, SOVVENZIONI, AUSILI FINANZIARI E L’ATTRIBUZIONE DI VANTAGGI ECONOMICI IN CONFORMITÀ CON L’ARTICOLO 12 DELLA LEGGE N. 241/1990, E SUCCESSIVE MODIFICAZIONI
BANDO DOPPIA TRANSIZIONE Anno 2026
Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Ferrara e Ravenna