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🏛 Ministero dello sviluppo economico/Agenzia delle entrate · 📍 Nazionale
Nicht angegeben
31. Dez. 2019
Nicht angegeben
Agrar- und Lebensmittelindustrie, Möbel, Holz und Papier, Mode und Textilien, Chemie und Pharmazie, Metallurgie, Elektronik, Maschinenbau, Kraftfahrzeuge und andere Transportmittel, Bauwesen, Energieversorgung, Wasser und Abfallwirtschaft, Handel, Transportdienstleistungen, Gastgewerbe, Gastronomie, IKT, Kultur, Tourismus, Gesundheit, Sonstige Dienstleistungen, Handwerk
Was ist die Steuergutschrift zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung, technologische Innovation (auch im Rahmen des Paradigmas 4.0 und der Kreislaufwirtschaft), Design und ästhetische Konzeption. An wen richtet sie sich? Alle im Staatsgebiet ansässigen Unternehmen (einschließlich der ständigen Niederlassungen von Nichtansässigen), mit Ausnahme derer, die sich in freiwilliger Liquidation, Konkurs, Zwangsliquidation, Vergleichsverfahren ohne Fortführung des Unternehmens oder einem anderen Insolvenzverfahren befinden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, gegen die ein Verbot wegen Straftaten verhängt wurde. Begünstigte Unternehmen müssen die Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz und die Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer einhalten. Was sieht sie vor? Es wird eine Steuergutschrift in Höhe eines Prozentsatzes der Kosten anerkannt, die für Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und ästhetische Konzeption anfallen. Es sind Höchstgrenzen für den gewährten Vorteil vorgesehen. Die Gutschrift kann gemäß Art. 17 des Gesetzesdekrets 241/1997 in drei gleich hohen Jahresraten ab dem Steuerjahr nach Durchführung der Aktivitäten verrechnet werden. Die Gutschrift wird nicht zur Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuern und die IRAP herangezogen. Für Details zu den geförderten Kosten und...
Agevolazione fiscale
Non applicabile
Tutti i settori economici
G.U. n. 304 del 30 dicembre 2019G.U. n. 182 del 21 luglio 2020
Ministero dello sviluppo economico/Agenzia delle entrate