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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 Nouvelle-Aquitaine
Nicht angegeben
8. März 2022
Nicht angegeben
Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Grünflächen, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Öffentlicher Raum, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Brachflächen, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Grundstücke, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Straßen und Netze, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Öffentliche Einrichtungen, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Gebäude und Bau, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Sanierung, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Wohnen und Lebensraum, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Architektur, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Friedhöfe und Bestattungswesen
Die Stadtplanungsabteilung hat die Hauptaufgabe, die Anträge auf Baugenehmigungen der Gemeinden in der Gironde zu bearbeiten, die ihr diese Aufgabe übertragen. Sie ist auf Departementsebene organisiert und ermöglicht es, einen qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienst zu moderaten Kosten anzubieten und ist Teil eines Ansatzes zur Bündelung der personellen, logistischen und finanziellen Ressourcen der lokalen Gebietskörperschaften.
Der Bürgermeister bleibt die Entscheidungsinstanz bei der Erteilung von Baugenehmigungen. Der Verband handelt dann im Rahmen eines dreijährigen Dienstleistungsvertrags im Auftrag der Gemeinden, die dies im Gemeinderat beschlossen haben. Die Bearbeitung wird pro Vorgang abgerechnet und die Übermittlung der ADS (Baugenehmigungen) erfolgt à la carte durch die Gebietskörperschaft, die einen Teil weiterhin selbst bearbeiten kann.