Um einen Zuschuss zu erhalten, muss das Projekt Folgendes betreffen:
- Erneuerung von LED-Leuchten oder Erweiterung von LED-Lichtpunkten
- Installation von Solar-Masten in Verbindung mit LED-Leuchten
- Installation von astronomischen Uhren zur Energieeinsparung
Besondere Aufmerksamkeit wird Projekten gewidmet, die die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Erzielung von Energieeinsparungen (Verdreifachung des Energieverbrauchs, Faktor 3 genannt)
- Erweiterungen, die keine Energieeinsparungen bewirken, werden nicht priorisiert
- Einhaltung des Dekrets vom Dezember 2018 (Farbtemperatur max. 3000 K)
Von der förderfähigen Basis ausgeschlossen sind Sicherheitsarbeiten, festliche Beleuchtungen, Beleuchtungen zur Hervorhebung des Kulturerbes und Sportbeleuchtungen.
Die Installation von Masten, Auslegern, diversem Zubehör und Tiefbauarbeiten ohne angeschlossenen Lichtpunkt sind ebenfalls ausgeschlossen.