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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 FR
Nicht angegeben
1. Apr. 2019
Nicht angegeben
Wirtschaftsentwicklung / Produktion und Konsum / Tourismus
Mit dieser Maßnahme beschließt die Region Grand Est, ein innovatives und differenzierendes Angebot im Bereich der ungewöhnlichen Unterkünfte zu unterstützen.
Ziel ist es, Projekte zur Schaffung hochwertiger ungewöhnlicher Unterkünfte zu unterstützen (dauerhafte Strukturen, Ausschluss von Tipis, Jurten und abbaubaren Blasen usw.).
Die Ziele der Maßnahme sind insbesondere die Unterstützung von Projekten im Hinblick auf folgende strategische Prioritäten:
Hinweis : Bei Neuschaffung ist die Errichtung von mindestens 3 Einheiten verpflichtend (bei Erweiterungsprogrammen bestehender Standorte kann die Mindestanzahl der neu geschaffenen Einheiten je nach Qualität des Projekts, Bekanntheit des Standorts usw. geprüft werden).
Eine Frist von 2 Jahren wird vor jeder neuen Antragsstellung auf Zuschuss angewendet, sobald die Obergrenze der Beihilfen in Anspruch genommen wurde. Diese Frist beginnt ab der letzten im Ständigen Ausschuss gefassten Beschlussfassung, die diese Obergrenze berücksichtigt.