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2.000.000 €
23/4/2026
15/9/2026
Horizon Europe
Europäische Partnerschaft für die Forschung im Strahlenschutz und die Detektion ionisierender Strahlung
Erwartetes Ergebnis:
Dieses Thema ist eine Fortsetzung der kofinanzierten Europäischen Partnerschaft für die Forschung im Strahlenschutz und die Detektion ionisierender Strahlung (PIANOFORTE) und stellt den Beitrag der EU für 2026-2027 dar. Die Etablierung der Partnerschaft wird zu den erwarteten Ergebnissen beitragen, die im Thema HORIZON-EURATOM-2021-NRT-01-09 spezifiziert sind.
Die Partnerschaft soll zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
Umfang:
Die Kommission fordert Vorschläge für die Einrichtung der Europäischen Partnerschaft für die Forschung im Strahlenschutz und die Detektion ionisierender Strahlung auf. Die vorgeschlagenen Partnerschaften sollten die in diesem Thema festgelegten Anforderungen erfüllen sowie die Kriterien für die Auswahl und Umsetzung europäischer Partnerschaften und deren Überwachung, Bewertung, Auslaufen oder Erneuerung erfüllen, wie sie in den …
Die Seitenbegrenzung des Antrags beträgt 100 Seiten.
Layout des Vorschlags: beschrieben in Teil B des Antragsformulars.
Weitere Zulässigkeitsbedingungen sind in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, A - Zulässigkeit, beschrieben.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, B - Förderfähigkeit.
Siehe die Liste der teilnehmenden Länder in Horizon Europe (einschließlich Euratom) für aktuelle Informationen über die aktuelle Liste und die Position für assoziierte Länder.
Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Aufrufs die Ukraine und die Schweiz die einzigen Länder sind, die dem Euratom-Programm assoziiert und somit förderfähig sind.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Förderkriterien: Der Vorschlag muss vom Koordinator des unter HORIZON-EURATOM-2021-NRT-01-09 geförderten Konsortiums eingereicht werden. Diese Förderbedingung lässt die Möglichkeit unberührt, zusätzliche Partner aufzunehmen.
Weitere Förderbedingungen sind in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, B - Förderfähigkeit, beschrieben.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, C – Finanzielle und operative Kapazität und Ausschluss.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, E – Dokumente und F – Verfahren; und dem Online-Handbuch.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, D – Vergabekriterien.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, F – Verfahren.
Diese Maßnahme soll in Form einer Änderung der gemäß HORIZON-EURATOM-2021-NRT-01-09 geschlossenen Fördervereinbarung umgesetzt werden.
Für die durch diese Maßnahme abgedeckten zusätzlichen Aktivitäten:
Die Förderquote beträgt 65 % der förderfähigen Kosten, da diese Förderquote die hohe Bedeutung der Strahlenforschung für die Gesundheitspolitik und die Notwendigkeit, eine breitere Forschungsgemeinschaft einzubeziehen, widerspiegelt.
Begünstigte können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung Dritter kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 500.000 EUR für Maßnahmen, die die Einrichtung eines Promotions- oder Postdoc-Vertrags rechtfertigen. Er beträgt 100.000 EUR in anderen Fällen von Aktivitäten zur Umsetzung des Fahrplans für die Forschung im Strahlenschutz. Diese Höchstbeträge sind für die Partnerschaft gerechtfertigt, um eines ihrer Hauptziele zu erreichen …
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Häufig gestellte Fragen zum Funding & Tenders Portal – Einreichung von Vorschlägen.
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