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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 FR
Nicht angegeben
15. Apr. 2020
Nicht angegeben
Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Öffentliche Ausstattung
Die staatliche Subvention beträgt 70 % der gesamten Ausgaben ohne Steuern, begrenzt auf einen förderfähigen Höchstbetrag von 15.245 € pro Stellplatz für Mobilheime. Dieser Betrag beläuft sich auf maximal 10.671,50 € pro Stellplatz.
Seit dem 31. Dezember 2008 können nur noch dauerhafte Aufnahmebereiche von Gemeinden finanziert werden, die neu in die Departementspläne aufgenommen wurden, d.h. die neu die Schwelle von 5.000 Einwohnern erreicht haben (dies kann nach Gemeindefusionen der Fall sein).