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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 FR
Nicht angegeben
15. Apr. 2020
Nicht angegeben
Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Wohnen und Lebensraum
Die staatliche Förderung beträgt 70 % der Gesamtausgaben ohne Steuern, begrenzt auf eine förderfähige Obergrenze von 15.245 € pro Stellplatz für Mobilheime. Dieser Betrag beläuft sich auf höchstens 10.671,50 € pro Stellplatz.
Das Dekret Nr. 2019-1478 über dauerhafte Aufnahmebereiche und Mietgrundstücke sieht die Normierung der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehenden Mietgrundstücke innerhalb von 5 Jahren vor. Aus diesem Grund können Sie ausnahmsweise während dieser Zeit den für den Aufenthalt vorgesehenen Raum subventionieren, damit er gebaut wird. Der Förderbetrag beträgt maximal 3500 € pro Stellplatz.