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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 FR
Nicht angegeben
4. Juli 2021
Nicht angegeben
Solidarität / soziale Bindung / Senioren, Solidarität / soziale Bindung / Behinderung, Solidarität / soziale Bindung / Sozialer Zusammenhalt und Inklusion, Wirtschaftliche Entwicklung / Produktion und Konsum / Revitalisierung, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Wohnen und Lebensraum
Die Hilfe für gemeinschaftliches Leben richtet sich an Menschen mit Behinderungen und Personen über 65 Jahren, die sich für ein inklusives Wohnen entscheiden. Diese Hilfe soll ihr soziales und gemeinschaftliches Lebensprojekt finanzieren und somit die Funktionen im Zusammenhang mit dem „Teilen des Lebens“, dem „Zusammenleben“ innerhalb und außerhalb der Wohnung unterstützen:
Sie ist nicht dazu bestimmt, die individuelle soziale oder medizinisch-soziale Begleitung der Person zur Unterstützung der Autonomie, noch die Überwachung individueller Verläufe oder die Koordination medizinisch-sozialer Interventionen zu finanzieren.
Sie ist für dasselbe Projekt nicht mit dem Pauschalbetrag für inklusives Wohnen kumulierbar.
Die Hilfe für gemeinschaftliches Leben (AVP) ist eine individuelle Hilfe, die vom Départementrat an die Projektträger gezahlt wird…