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🏛 Ministero delle Imprese e del Made in Italy - Direzione generale per gli incentivi alle imprese · 📍 Nazionale
Nicht angegeben
11. Apr. 2017
Nicht angegeben
Agrar- und Lebensmittelindustrie, Gastgewerbe, Sonstige Dienstleistungen, Handwerk, Kraftfahrzeuge und andere Transportmittel, Chemie und Pharmazie, Handel, Kultur, Bauwesen, Elektronik, Energieversorgung, Wasser und Abfallwirtschaft, IKT, Maschinenbau, Metallurgie, Möbel, Holz und Papier, Mode und Textilien, Gastronomie, Gesundheit, Transportdienstleistungen, Tourismus
Was es ist: Vergünstigungen für Unternehmen, die bereits von der organisierten Kriminalität beschlagnahmt oder eingezogen wurden. An wen richtet es sich: Die nationalen Begünstigten der Vergünstigungen sind Unternehmen jeder Größe, die in allen Sektoren und im gesamten italienischen Hoheitsgebiet tätig sind und in folgende Kategorien fallen: von der organisierten Kriminalität beschlagnahmte oder eingezogene Unternehmen; Unternehmen, die von der organisierten Kriminalität beschlagnahmte oder eingezogene Unternehmen oder deren Geschäftsbereiche erworben oder gemietet haben; soziale Genossenschaften, denen von der organisierten Kriminalität eingezogene Immobilien zugewiesen wurden; Arbeitnehmergenossenschaften des eingezogenen Unternehmens, die von der organisierten Kriminalität eingezogene Vermögenswerte gemietet oder erworben haben. Was es vorsieht: Die Vergünstigung besteht in einer Finanzierung durch das Ministerium: - zu Nullzinsen, - in Höhe von mindestens 50.000 Euro und höchstens 2.000.000 Euro, - mit einer Laufzeit zwischen drei und fünfzehn Jahren, einschließlich einer maximalen Tilgungsfrist von fünf Jahren, - ohne jegliche Form von Bürgschaft, weder persönlich, noch dinglich, noch bankseitig, noch versicherungsmäßig, - die an die begünstigten Unternehmen in zwei Raten ausgezahlt wird, wenn es sich um Finanzierungen für Liquidität (finanzieller Bedarf) handelt, oder in drei Raten von jeweils einem Drittel, wenn es sich um Finanzierungen für Investitionen (nach Baufortschritt) handelt, - gewährt im Rahmen der zulässigen Intensität der Vergünstigung, je nach Sektor des Begünstigten, gemäß den Verordnungen „de minimis“ Nr. 1407/2013, Nr. 1408/2013 und Nr. 717/2014.
Prestito/Anticipo rimborsabile
48.000.000 €
Spese generali/altri oneri
Tutti i settori economici ammissibili a ricevere aiuti;
Decreto del Ministro dello sviluppo economico, di concerto con il Ministro dell'economia e delle finanze del 4 novembre 2016
Decreto del MInistero dello Sviluppo Economico del 23 luglio 2009
21 del 21/12/2016
La misura agevolativa, con uno stanziamento totale di risorse pari a 48 milioni di euro, a settembre 2022 ha ancora disponibili € 34.050.300,00. Esclusivamente per le piccole e medie imprese ubicate nella Regione Siciliana sono stati stanziati ulteriori 20 milioni di euro, di cui € 9.180.384,36 ancora disponibili a settembre 2022. I termini per la presentazione delle domande sono aperti.
Ministero delle Imprese e del Made in Italy - Direzione generale per gli incentivi alle imprese