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🏛 EU_PORTAL · 📍 EU
500.000 €
17/6/2026
16/2/2027
Europäischer Verteidigungsfonds
Luft- und Raketenabwehrsysteme
Erwartete Wirkung:
Die Ergebnisse der Aktivitäten sollen zur Unterstützung der gemeinsamen Beschaffung beitragen, was zu einer Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern sowie zu einer größeren Interoperabilität führt. Darüber hinaus sollen sie zur Entwicklung und Stärkung der Luft- und Raketenabwehrfähigkeiten der Teilnehmer beitragen.
Ziel:
Dieses Thema zielt auf Maßnahmen ab, die die gemeinsame Beschaffung integrierter, mehrschichtiger Luft- und Raketenabwehrsysteme oder Teilen davon, einschließlich Sensoren (z. B. Radare), kinetischer oder nicht-kinetischer Effektoren, Kommando und Kontrolle, unterstützen, die vor dem gesamten Spektrum von Bedrohungen aus der Luft (Marschflugkörper, ballistische und Hyperschallraketen, Flugzeuge und UAS) von mittlerer bis großer Reichweite, hoher und terminaler Höhe, einschließlich endo-atmosphärischer Abfangjäger, schützen. Dieses Thema deckt keine sehr kurz- bis kurzreichenden Luftverteidigungssysteme gegen UAS in geringer Höhe ab (abgedeckt durch das Thema EDIP-P-2026-FNLC-CPA-CDS).
Umfang:
Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen dieses Themas umfassen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit von juristischen Personen bei der Beschaffung von Luft- und Raketenabwehrsystemen oder Teilen davon zu jedem Zeitpunkt im Lebenszyklus solcher Verteidigungsprodukte, einschließlich zum Zweck der Einrichtung, Verwaltung und Aufrechterhaltung von industriellen Bereitschaftspools für die Verteidigung.
Um die erwartete Wirkung zu erzielen, sollte der geschätzte Wert einer für Maßnahmen im Rahmen dieses Themas vorgeschlagenen gemeinsamen Beschaffung mindestens 80.000.000 EUR betragen, um gemeinsam Verteidigungsprodukte zu beschaffen, um Fähigkeitslücken zu schließen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zu stärken. Die Beschaffung muss auf einer verbindlichen Vereinbarung basieren, die von den teilnehmenden Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern mit einem von diesen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern ernannten Beschaffungsagenten unterzeichnet wird. Ein solcher Beschaffungsagent kann eine Vergabestelle der Mitgliedstaaten oder assoziierten Länder, die Europäische Verteidigungsagentur (EDA), eine Struktur für europäische Rüstungsprogramme (SEAP) oder eine andere internationale Organisation sein, einschließlich der Organisation für gemeinsame Rüstungszusammenarbeit (OCCAR) oder der NATO Support and Procurement Agency (wie OCCAR oder NSPA). Die Zusammenarbeit muss im Rahmen der Antragstellung für das Ausschreibungsthema neu geschaffen werden oder auf einem bestehenden Rahmen basieren, vorausgesetzt, dass die Aktivitäten im Rahmen eines solchen Kooperationsrahmens nicht vor dem 5. März 2024 begonnen und nicht vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung abgeschlossen wurden. Förderfähige Maßnahmen sind die gemeinsame Beschaffung von Systemen, Teilen davon oder Varianten davon. Die gemeinsame Beschaffung kann als Rahmenvertrag organisiert werden.
Die Maßnahmen müssen spätestens am 31. Dezember 2033 abgeschlossen sein.
beschrieben in Abschnitt 5 des Ausschreibungsdokuments.
Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags: beschrieben in Teil B des Antragsformulars, das im Einreichungssystem verfügbar ist.
beschrieben in Abschnitt 6 des Ausschreibungsdokuments.
beschrieben in Abschnitt 6 des Ausschreibungsdokuments.
beschrieben in Abschnitt 7 des Ausschreibungsdokuments.
beschrieben in Abschnitt 8 des Ausschreibungsdokuments und des Online-Handbuchs.
beschrieben in Abschnitt 9 des Ausschreibungsdokuments.
beschrieben in Abschnitt 4 des Ausschreibungsdokuments.
beschrieben in Abschnitt 10 des Ausschreibungsdokuments.
Für Hilfe zu diesem Aufruf wenden Sie sich bitte an DEFIS-EDIP-PROPOSALS@ec.europa.eu
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Häufig gestellte Fragen zum Funding & Tenders Portal – Einreichung von Vorschlägen.
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