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2.000.000 €
26/5/2026
3/9/2026
Horizon Europe
Mikroelektronik – Front-End-Modul (FEM)
Erwartetes Ergebnis:
Die angestrebten Ergebnisse spiegeln die oben genannten Herausforderungen wider und umfassen ein umfassendes Front-End-Moduldesign, das:
Ziel:
Bitte beachten Sie den Abschnitt „Spezifische Herausforderungen und Ziele“ für Stream B-02 im Arbeitsprogramm, verfügbar unter „Topic Conditions and Documents – Additional Documents“.
Umfang:
Der Umfang dieses Themas konzentriert sich auf die folgenden Bereiche:
Anhang A der Allgemeinen Anhänge zum Horizon Europe Arbeitsprogramm 2026-2027 gilt mutatis mutandis für den SNS-Aufruf 2026, der von diesem Arbeitsprogramm abgedeckt wird, mit den folgenden Abweichungen von den Seitenbegrenzungen:
Die Begrenzung für einen vollständigen Vorschlag beträgt 70 Seiten für RIAs, die unter Stream B eingereicht werden.
Anhang B der Allgemeinen Anhänge zum Horizon Europe Arbeitsprogramm 2026-2027 gilt mutatis mutandis für den SNS-Aufruf 2026, mit den folgenden Ausnahmen oder Änderungen:
Beschränkungen der Teilnahme gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Horizon Europe Verordnung
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen, ist es wichtig, eine Situation der technologischen Abhängigkeit von einer Nicht-EU-Quelle zu vermeiden, in einem globalen Kontext, der die EU zum Handeln auffordert, um auf ihren Stärken aufzubauen und strategische Schwächen, Anfälligkeiten und Hochrisikoabhängigkeiten, die die Erreichung ihrer Ziele gefährden, sorgfältig zu bewerten und anzugehen. Aus diesem Grund ist für Vorschläge zu Themen, die als „Beschränkungen der Teilnahme gemäß Artikel 22 Absatz 5 der Horizon Europe Verordnung unterliegen“ (in den spezifischen Bedingungen für die Förderfähigkeit) gekennzeichnet sind, die Teilnahme auf juristische Personen beschränkt, die in Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern, OECD- und Mercosur-Ländern ansässig sind.
Aus den oben genannten, ordnungsgemäß begründeten und außergewöhnlichen Gründen, um den Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen Einrichtungen, die in einem der oben genannten förderfähigen Länder ansässig sind, aber direkt oder indirekt von einem nicht förderfähigen Land oder einer nicht förderfähigen Ländereinheit kontrolliert werden, nicht an der Maßnahme teilnehmen, es sei denn, es kann durch Garantien nachgewiesen werden, die von ihrem förderfähigen Gründungsland, sofern es sich um einen Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Land handelt, positiv bewertet wurden, dass ihre Teilnahme an der Maßnahme die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie oder Sicherheit der Union nicht negativ beeinflussen würde. Einrichtungen, die als Hochrisikolieferanten von Mobilfunkkommunikationsgeräten im Sinne von „Beschränkungen zum Schutz europäischer Kommunikationsnetze“ eingestuft werden (oder Einrichtungen, die ganz oder teilweise im Besitz oder unter der Kontrolle eines Hochrisikolieferanten stehen), können keine Garantien einreichen.
Die Garantien müssen insbesondere belegen, dass für die Zwecke der Maßnahme Maßnahmen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass:
a. die Kontrolle über die antragstellende juristische Person nicht in einer Weise ausgeübt wird, die ihre Fähigkeit zur Durchführung der Maßnahme und zur Erzielung von Ergebnissen einschränkt oder behindert, die Beschränkungen hinsichtlich ihrer Infrastruktur, Einrichtungen, Vermögenswerte, Ressourcen, ihres geistigen Eigentums oder ihres Know-hows auferlegt, die für die Zwecke der Maßnahme erforderlich sind, oder die ihre Fähigkeiten und Standards, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind, untergräbt;
b. der Zugang eines nicht förderfähigen Landes oder einer nicht förderfähigen Ländereinheit zu sensiblen Informationen im Zusammenhang mit der Maßnahme verhindert wird; und die an der Maßnahme beteiligten Mitarbeiter oder andere Personen gegebenenfalls eine nationale Sicherheitsüberprüfung durch ein förderfähiges Land besitzen;
c. das Eigentum an dem aus der Maßnahme resultierenden geistigen Eigentum und den Ergebnissen der Maßnahme während und nach Abschluss der Maßnahme beim Empfänger verbleibt, keiner Kontrolle oder Beschränkungen durch nicht förderfähige Länder oder nicht förderfähige Ländereinheiten unterliegt und nicht außerhalb der förderfähigen Länder exportiert wird, noch der Zugang dazu von außerhalb der förderfähigen Länder ohne Genehmigung des förderfähigen Landes, in dem die juristische Person ansässig ist, gewährt wird.
Die Teilnehmer, die direkt dieser Förderfähigkeitsbedingung unterliegen, sind nicht nur …
Online-Handbuch ist Ihr Leitfaden für die Verfahren von der Antragstellung bis zur Verwaltung Ihres Zuschusses.
Horizon Europe Programmleitfaden enthält detaillierte Anleitungen zur Struktur, zum Budget und zu den politischen Prioritäten von Horizon Europe.
Funding & Tenders Portal FAQ – finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Einreichung von Vorschlägen, zur Bewertung und zur Zuschussverwaltung.
Research Enquiry Service – stellen Sie Fragen zu allen Aspekten der europäischen Forschung im Allgemeinen und den EU-Forschungsrahmenprogrammen im Besonderen.
Nationale Kontaktstellen (NCPs) – erhalten Sie Beratung, praktische Informationen und Unterstützung zur Teilnahme an Horizon Europe. Es gibt auch NCPs in vielen Nicht-EU- und nicht-assoziierten Ländern („Drittländern“).
Enterprise Europe Network – kontaktieren Sie Ihre nationale EEN-Kontaktstelle für Unternehmensberatung mit besonderem Fokus auf KMU. Die Unterstützung umfasst Leitlinien zur EU-Forschungsförderung.
IT Helpdesk – kontaktieren Sie den IT-Helpdesk des Funding & Tenders Portals für Fragen wie vergessene Passwörter, Zugriffsrechte und Rollen, technische Aspekte der Einreichung von Vorschlägen usw.
European IPR Helpdesk unterstützt Sie bei Fragen des geistigen Eigentums.
CEN-CENELEC Research Helpdesk und ETSI Research Helpdesk – die europäischen Normungsorganisationen beraten Sie, wie Sie die Standardisierung in Ihrem Projektvorschlag angehen können.
Die Europäische Charta für Forscher und der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern – konsultieren Sie die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen, die die Rollen, Verantwortlichkeiten und Ansprüche von Forschern, Arbeitgebern und Förderern von Forschern festlegen.
Partnersuche hilft Ihnen, eine Partnerorganisation für Ihren Vorschlag zu finden.