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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 Auvergne-Rhône-Alpes
Nicht angegeben
16. Sept. 2022
Nicht angegeben
Solidarität / soziale Bindung / Gesundheit, Wirtschaftliche Entwicklung / Produktion und Konsum / Landwirtschaft und Agrarindustrie, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Öffentliche Einrichtungen, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Gebäude und Bauwesen, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Barrierefreiheit
Bekämpfung der medizinischen Wüstenbildung. Erhaltung oder Steigerung des medizinischen und paramedizinischen Angebots in einem Gebiet mit geringem Angebot.
Investitionszuschuss
Ausgaben ohne Mehrwertsteuer und ohne Abzug anderer Finanzierungen, unter Einhaltung der Grenze von 80 % öffentlicher Beihilfen
Im Falle der Beantragung von Kofinanzierungen (insbesondere DETR) wartet das Departement auf die Stellungnahme der Kofinanzierer, um den Betrag des Departementszuschusses festzulegen, der angepasst werden kann, um die oben genannte Regel nicht zu überschreiten.
Bei Eigenleistungen wird nur der Anteil für Materialien und Verbrauchsmaterialien bei den förderfähigen Ausgaben berücksichtigt.
Die förderfähigen Ausgaben liegen zwischen 80.000 € und 1.500.000 € netto für Bauarbeiten. Die Intervention ergänzt die vorliegende Regelung bis zu einer Obergrenze von 80 % öffentlicher Beihilfen.
Für Projekte in vorrangigen Interventionsgebieten (Gemeinden, Stadtteile), die von der ARS festgelegt wurden, wird ein Bonus von 10 % gewährt.
Für Projekte in ergänzenden Aktionsgebieten (Gemeinden, Stadtteile), die von der ARS festgelegt wurden, wird ein Bonus von 5 % gewährt.