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🏛 Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia · 📍 Friuli-Venezia Giulia
300.000 €
1. Juni 2026
30. Sept. 2026
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
Was es ist: Um die außergewöhnliche Ausbreitung des Borkenkäfers zu bekämpfen, die auch durch die anhaltenden Folgen der Naturkatastrophe Sturm Vaia verschärft wird, regelt diese Ausschreibung die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beihilfen zugunsten von öffentlichen und privaten Waldbesitzern oder deren Beauftragten, die darauf abzielen, die vom Krankheitserreger geschädigten Wälder wiederherzustellen, in Umsetzung von Artikel 1 bis.1 des Regionalgesetzes vom 13. August 2002, Nr. 22 (Einrichtung des regionalen Fonds für die Bewältigung von Notfällen in der Landwirtschaft). An wen richtet es sich: Folgende Personen können Beihilfen erhalten: a) private oder öffentliche Rechtsträger, die Eigentümer von Wäldern im Gebiet der Autonomen Region Friaul-Julisch Venetien sind; b) private oder öffentliche Rechtsträger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Delegation der in Buchstabe a) genannten Personen zur Antragstellung und zur Durchführung der geförderten Maßnahme erhalten haben. Was es vorsieht: Die Ausschreibung sieht die Gewährung einer Beihilfe im Rahmen der „De-minimis“-Regelung zur Finanzierung von Forstnutzungsmaßnahmen vor, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Sie werden in Losen durchgeführt, in denen der Borkenkäfer mindestens 60 Prozent der zu nutzenden Pflanzen bereits befallen hat oder gerade befällt: Diese Pflanzen müssen trockene oder geschwächte Fichten sein oder eine noch grüne Krone haben, aber einem laufenden Borkenkäferbefall ausgesetzt sein, der durch einige charakteristische Symptome erkennbar ist (ungewöhnlicher Nadelabfall, Vorhandensein ...
Contributo/Fondo perduto
Sostegno investimenti
Agricoltura, silvicoltura e pesca
mín. 0 € · máx. 300.000 €
mín. 0 € · máx. 300.000 €
100.000 €
Servizi, brevetti e licenze
ATECO 2025: 02.10; 02.2; 02.20; 02.3; 02; 02.30; 02.1; 02.40; 02.4
FVG - Istituzione del Fondo regionale per la gestione delle emergenze in agricoltura, art. 1 bis (SETTORE FORESTALE)
FVG - Istituzione del Fondo regionale per la gestione delle emergenze in agricoltura, art. 1 bis (SETTORE FORESTALE)
Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia