Sie sind auf Arbeitssuche, werden nicht von France Travail entschädigt und möchten eine Ausbildung absolvieren, um Ihre Kompetenzen zu erweitern?
Mit der Vergütung von Auszubildenden in der beruflichen Bildung trägt die Region Sud zur Chancengleichheit bei, indem sie Sie dabei unterstützt, Ihr berufliches Projekt unter sicheren Bedingungen zu verwirklichen.
Berechtigt sind:
- Arbeitssuchende über 16 Jahre, die nicht von France Travail entschädigt werden
- Personen aus Nicht-EU-Ländern, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die über einen Aufenthaltstitel verfügen, der die Teilnahme an einer beruflichen Ausbildung erlaubt
- Empfänger von RSA (Revenu de Solidarité Active), ASS (Allocation de Solidarité Spécifique) und ATA (Allocation Temporaire d’Attente)
- Empfänger von Behindertenbeihilfen und Ausgleichsleistungen
- Auszubildende mit anerkannter Behinderung in Rehabilitationszentren und -einrichtungen, Vororientierungszentren sowie Bewertungs-, Umschulungs- und sozial-beruflichen Orientierungseinheiten
- Personen, die unter gerichtlicher Aufsicht stehen (Häftlinge, Verurteilte oder Angeklagte) in offener oder geschlossener Ausbildung
- Angestellte und Selbstständige, die Arbeit und Ausbildung kombinieren
- Studenten, die ihre Erstausbildung seit ... unterbrochen haben