Ziele
Die gemäß den Artikeln R. 2334-10 und R. 2334-11 des Allgemeinen Gesetzes über Gebietskörperschaften zugewiesenen Beträge werden zur Finanzierung der folgenden Operationen verwendet:
Für den öffentlichen Nahverkehr:
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Einrichtungen und Ausrüstungen zur Verbesserung der Sicherheit der Nutzer, des Empfangs der Öffentlichkeit, des Zugangs zu Netzen, der Verbindungen zwischen Netzen und mit anderen Verkehrsmitteln;
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Straßen- und Wegeinrichtungen, Ausrüstungen für einen besseren Betrieb der Netze;
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Ausrüstungen zur Information der Nutzer, zur Verkehrsbewertung und zur Kontrolle der Fahrscheine.
Für den Straßenverkehr:
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Studie und Umsetzung von Verkehrsplanungen;
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Schaffung von Parkplätzen;
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Installation und Entwicklung von Lichtsignalen und horizontaler Beschilderung;
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Kreuzungsumgestaltung;
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Verkehrsdifferenzierung;
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Arbeiten, die durch die Anforderungen der Verkehrssicherheit bedingt sind;
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Studien und Umsetzung von Experimenten mit vorrangigen Aktionszonen für die Luft, die in Artikel L. 228-3 des Umweltgesetzbuches vorgesehen sind.
Begünstigte
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Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern