Ziel dieser Maßnahme ist es, die Arbeit von Einrichtungen zu unterstützen, die sich einsetzen für:
- Die Erinnerung an all jene zu bewahren und zu ehren, die in den Konflikten des 20. und 21. Jahrhunderts für Frankreich und unsere Freiheit gekämpft haben und gestorben sind.
- Diejenigen zu ehren, die Opfer aller Völkermorde und der Barbarei wurden.
- Die Erinnerungsarbeit unserer aus Algerien zurückgekehrten Mitbürger, Harkis und Pieds Noirs, lebendig zu halten.
- Geschichte und Erinnerung an zukünftige Generationen weiterzugeben.
- Gemeinden
- Vereine
- Stiftungen
Jedes Projekt, das zur Erinnerungspflicht beiträgt, sei es zu Gedenk-, Dokumentations- oder Bildungszwecken, ist förderfähig.
- Bau, Erweiterung und Renovierung von Gebäuden, die als historische Dokumentationszentren für die Öffentlichkeit zugänglich sind
- Digitalisierung spezifischer Archive zum Zweck der öffentlichen Kommunikation
- Kauf von digitalem und multimedialem Material, das zur öffentlichen Verbreitung von Wissen beiträgt
- Veröffentlichung von historischen Büchern in Papierform oder digital, Erstellung und Erweiterung von Websites, die der Geschichte und der Verbreitung von Wissen gewidmet sind
- Kauf von Gedenkmaterial für öffentliche Zeremonien
- Organisation von öffentlichen Gedenk- oder Erinnerungstagen, Organisation von Veranstaltungen, die sich auf die Verbreitung von Wissen und die Sensibilisierung konzentrieren …