BEGÜNSTIGTE
- Gemeinden (außer Angoulême und die Gemeinden von Grand Angoulême mit mehr als 4.000 Einwohnern auf ihrem Gebiet, die Gemeinden Barbezieux, Soyaux, Rouillac, Ruffec, Cognac, Alloue, Chalais und La Rochefoucauld-en-Angoumois)
- Öffentliche Einrichtungen der interkommunalen Zusammenarbeit (EPCI)
- Vereine
- Altenheime / Krankenhäuser (öffentlicher, assoziativer oder privater Status)
- Kulturzentren, die im Betrieb finanziert werden und Aufführungen außerhalb ihrer Referenzgemeinde anbieten
- Andere privatrechtliche Organisationen
BESCHREIBUNG DES SYSTEMS
Unterstützung der punktuellen Verbreitung professioneller Aufführungen
BERECHNUNGSMODUS
Interventionsrate für Aufführungen:
- 30 % des künstlerischen Honorars und der technischen oder szenischen Kosten ohne Nebenkosten (Transport, Unterkunft, Verpflegung) für alle professionellen Kompanien
- 40 % des künstlerischen Honorars und der technischen oder szenischen Kosten ohne Nebenkosten (Transport, Unterkunft, Verpflegung) für:
- die vom Département bei der Kreation unterstützten Kompanien
- Aufführungen für junges Publikum
- Aufführungen für Bewohner von Altenheimen oder speziellen Einrichtungen (Krankenhaus, IME…).
Pla…