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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 Nouvelle-Aquitaine
Nicht angegeben
27. Juni 2023
Nicht angegeben
Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Sport und Freizeit, Stadtplanung / Wohnen / Entwicklung / Gebäude und Bauwesen
Der Departementsrat möchte seine Politik der konzertierten Realisierung mit den Gemeinden fortsetzen, um seine Mittel und die der Partnerkommunen zu optimieren und ein Angebot an Sportanlagen bereitzustellen, das an die Bedürfnisse der Hochschulen und Gebiete angepasst ist.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gemeinden bei der Schaffung und Renovierung von Anlagen zu unterstützen, die an die spezifischen Bedürfnisse der Hochschulen angepasst sind.
Der maximale Fördersatz beträgt 36 % abweichend von Teil I der einheitlichen Verordnung.
Die oben genannten Sätze und Obergrenzen sind „Maximalwerte“, deren Bestimmung für jedes förderfähige Projekt von den verfügbaren Mitteln und der Bearbeitung des Antrags abhängt.
Die Untergrenze der förderfähigen Ausgaben ist abweichend von Teil I der Geschäftsordnung auf 10.000 € netto festgelegt.
Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben ist auf 1.000.000 € festgelegt, außer in folgenden Fällen: