- die Präsenz professioneller Künstler im gesamten Gebiet fördern
- ihre Ausstrahlung in der Region sowie auf nationaler und internationaler Ebene fördern
- die Beschäftigung professioneller Künstler unterstützen
- die Kreation und Produktion in der Vielfalt musikalischer Ästhetiken unterstützen
- die Begegnung mit einem möglichst vielfältigen Publikum und regionalen Akteuren fördern
Berechtigt sind:
- Professionelle Künstlerteams mit einer Niederlassung oder Zweigstelle
- Ansässig in der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
- Die zum Zeitpunkt der Abstimmung mindestens ein Jahr bestehen
- In Übereinstimmung mit den Vorschriften bezüglich einer aktualisierten Lizenz als Veranstalter, des Urheberrechts und des Arbeitsrechts
- Von mindestens zwei institutionellen Partnern (Europa, Staat, Gebietskörperschaften…) subventioniert
Im Rahmen einer spezifischen Residenzaktion können Projekte, die von Vereinen um ein professionelles Künstlerteam getragen werden, förderfähig sein.
Nicht förderfähig sind:
- Die Kompanien
- Amateurpraktikergruppen und -ensembles (Orchester, Harmonien, Chöre usw.)
- Andere Strukturen, die Amateurpraktiken repräsentieren
- Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ihre öffentlichen Einrichtungen