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🏛 EU_PORTAL · 📍 EU
2.000.000 €
23/4/2026
15/9/2026
Horizon Europe
Stärkung einer europäischen Nutzeranlage für die Nuklearforschung
Erwartetes Ergebnis:
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
Umfang:
Die Sicherstellung des Zugangs zu EU- und internationalen Forschungsinfrastrukturen ist entscheidend für den wissenschaftlichen Fortschritt im Nuklearbereich (einschließlich des Strahlenschutzes, der einer der Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraums ist). Die Euratom-Unterstützung wird die Kosten des transnationalen Zugangs für Forscher oder Forschungsteams aus Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten zu EU- und internationalen hochmodernen nuklearen Forschungsinfrastrukturen in anderen Ländern decken.
Den Nutzern wird Zugang (kostenlos für den Forscher) zu erstklassigen nuklearen Forschungseinrichtungen, technisches Fachwissen von erfahrenen Wissenschaftlern und Ingenieuren sowie Unterstützung bei der Versuchsplanung, dem Aufbau, der Sicherheitsanalyse und der Untersuchung geboten.
Ziel ist es, den Zugang zu Infrastrukturen zu fördern und zu verbessern, die der EU-Forschungsgemeinschaft wesentliche und einzigartige Dienste bieten und typischerweise außerhalb der Reichweite einzelner Labore liegen. Dies wird die Forschung in allen Bereichen (außer der Fusionsforschung, die von der Europäischen Partnerschaft für Fusionsforschung durchgeführt wird) vorantreiben, die in Anhang I der Ratsverordnung zur Festlegung des Euratom-Programms aufgeführt sind.
Die Kommission fördert die internationale Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen im Rahmen dieser Maßnahme (teilweise um eine Duplizierung mit der FIDES-Initiative der OECD/NEA zu vermeiden), während sie die Untersuchung ihrer Komplementaritäten fördert. Die Unterstützung von Forschern aus Nicht-EU-Akteuren (einschließlich Hochschulen, Forschungszentren und Industrielaboren), Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen ist vorgesehen, wenn ein solcher Zugang Teil der Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern oder internationalen Organisationen wäre und Forscher aus Euratom-Mitgliedstaaten gleichwertigen Zugang zu ihren Infrastrukturen hätten.
Basierend auf den Erfahrungen aus früheren und aktuellen Nutzeranlagenprojekten werden ein Rahmen und eine Reihe gemeinsamer Regeln für den zukünftigen nachhaltigen Betrieb eines Netzwerks von „Euratom-Nutzeranlagen“ weiter verbessert. Spezielle Unterstützung f…
Die Seitenbegrenzung des Antrags beträgt 40 Seiten.
Vorschlags-Layout: beschrieben in Teil B des Antragsformulars.
Weitere Zulassungsbedingungen sind in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, A - Zulässigkeit, beschrieben.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, B - Förderfähigkeit.
Siehe die Liste der teilnehmenden Länder in Horizon Europe (einschließlich Euratom) für aktuelle Informationen über die aktuelle Liste und die Position für assoziierte Länder.
Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung die Ukraine und die Schweiz die einzigen Länder sind, die dem Euratom-Programm assoziiert und somit förderfähig sind.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Weitere Förderbedingungen sind in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, B - Förderfähigkeit, beschrieben.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, C — Finanzielle und operative Leistungsfähigkeit und Ausschluss.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, E — Dokumente und F — Verfahren; und dem Online-Handbuch.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, D — Vergabekriterien.
Beschrieben in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm 2026-2027, Allgemeine Bedingungen, F — Verfahren.
Begünstigte können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung Dritter kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die von den Teilnehmern an Dritte gewährte finanzielle Unterstützung ist eine der Hauptaktivitäten dieser Maßnahme, um ihre Ziele erreichen zu können. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 300.000 EUR für Maßnahmen, die den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen ermöglichen und deren Verfügbarkeit sichern. Dieser Höchstbetrag ist durch die erheblichen Kosten für die Bereitstellung des Zugangs zu und die Sicherung der Verfügbarkeit einzigartiger Forschungsinfrastrukturen gerechtfertigt.
Förderfähige Kosten können in Form von Stückkosten für die Entscheidung zur Genehmigung der Verwendung von Stückkosten für die Kosten der Bereitstellung von transnationalem und virtuellem Zugang gemäß der entsprechenden Entscheidung (unit-cost-decision-research-infrastructures_horizon-euratom_en.pdf (europa.eu)) anfallen.
Die allgemeine rechtliche und finanzielle Ausgestaltung ist in den Allgemeinen Anhängen zum Euratom-Arbeitsprogramm beschrieben…
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