🏛 FOERDERDATENBANK · 📍 DE
5.000 €
1. Juni 2026
Dauerhaft offen
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Wenn Sie eine Privatperson, ein Verein, eine Stiftung, eine Religionsgemeinschaft oder eine andere Einrichtung sind und Ihr Gebäude durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz beschädigt oder zerstört wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Reparatur oder den Wiederaufbau bekommen.