Möchten Sie ein Projekt zur Aufwertung und Vermittlung des Kulturerbes erfolgreich durchführen?
Profitieren Sie von regionaler Unterstützung von bis zu 50.000 € für Investitionen und 20.000 € für Betriebskosten.
- Ein maximaler Fördersatz von 20 % des Netto- oder Bruttobetrags Ihres Projekts.
Können Sie von der regionalen Unterstützung profitieren?
Sie können die Unterstützung erhalten, wenn Sie sind:
- Eine Gebietskörperschaft
- Eine öffentliche Einrichtung
- Eine juristische Person des Privatrechts, die für ein Denkmal, eine Stätte oder eine Kulturerbestätte zuständig ist oder ein Projekt zur Vermittlung und Aufwertung des Kulturerbes durchführt.
Und wenn Ihr Projekt betrifft:
- Die Entwicklung oder Schaffung von Interpretationszentren für Kulturerbe, die Teil eines umfassenden Projekts mit großer Ausstrahlung sind und deren Qualität von einem wissenschaftlichen Ausschuss gewährleistet wird.
- Die Schaffung von Vermittlungspfaden für Kulturerbestätten mit großer Ausstrahlung, deren Qualität von einem wissenschaftlichen Ausschuss gewährleistet wird.
- Projekte zur Vermittlung von Stätten, Denkmälern oder Sammlungen, die von großem kulturellem Interesse sind, ein Ausstrahlungspotenzial aufweisen und deren Qualität von einem wissenschaftlichen Ausschuss gewährleistet wird.
- Große, strukturierende Veranstaltungsprojekte, die das Kulturerbe aufwerten und deren…