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🏛 AIDES_TERRITOIRES · 📍 FR
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3. Mai 2026
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Kultur und kollektive Identität / Kulturerbe / Sport / Kulturerbe und historische Denkmäler
Jedes Jahr werden mehrere tausend Gebäude und bewegliche Objekte, die als historische Denkmäler (MH) geschützt sind, Gegenstand von Studien und Arbeiten zur Instandhaltung, Reparatur, Restaurierung oder Sicherung. Eigentümer von Gebäuden oder beweglichen Objekten, die als historische Denkmäler eingestuft oder registriert sind, können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse für diese Studien und Arbeiten erhalten.
Eigentümer können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse vom Kulturministerium erhalten: Das Kulturministerium unterstützt Eigentümer von Gütern, die als historische Denkmäler eingestuft oder registriert sind und für die Erhaltung ihres Gebäudes oder beweglichen Objekts verantwortlich sind.
Die Förderanträge werden von den Bauherren, die für die geplanten Arbeiten an denkmalgeschützten Gütern verantwortlich sind, bei den dezentralen Dienststellen des Kulturministeriums (DRAC/DAC/DCJS) eingereicht/adressiert.
Die dezentrale Dienststelle des Kulturministeriums bewertet das allgemeine Interesse des Vorhabens, die Priorität der Arbeiten und die Anwendung von Kriterien zur Anpassung des Fördersatzes, um die Förderfähigkeit und die Höhe des Zuschusses unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel festzulegen.
Die durchschnittlichen Fördersätze sind wie folgt: