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91.300.000 €
10. Feb. 2026
15. Sept. 2026
Horizon Europe
Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten (ERDERA) (Phase 2)
Erwartetes Ergebnis:
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die zu einem oder mehreren erwarteten Auswirkungen des Ziels „Bekämpfung von Krankheiten und Verringerung der Krankheitslast“ beitragen oder diese ermöglichen. Zu diesem Zweck sollten Vorschläge im Rahmen dieses Themas darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet, zugeschnitten und dazu beitragen:
Umfang:
Dieses Thema zielt auf eine Maßnahme gemäß Artikel 24 Absatz 2 der HE-Verordnung ab, die darauf abzielt, bestehenden Fördervereinbarungen zusätzliche Aktivitäten hinzuzufügen, zusammen mit zusätzlichen Partnern (falls relevant), die diese Aktivitäten durchführen würden. Die Gewährung eines Zuschusses zur Fortsetzung der Partnerschaft gemäß dieser Ausschreibung sollte auf einem Vorschlag basieren, der vom Koordinator des Konsortiums eingereicht wird, das unter dem Thema HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-07-01: „Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten“ finanziert wird, und die zusätzlichen Aktivitäten (die zusätzliche Partner umfassen können), die durch den Zuschuss finanziert werden sollen, sollten einer Bewertung unterzogen werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die vorliegende Maßnahme eine Fortsetzung des Themas HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-07-01: „Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten“ ist und eine Änderung einer bestehenden Fördervereinbarung vorsieht, sollte der Vorschlag die zusätzlichen Aktivitäten (einschließlich zusätzlicher Partner), die durch die Förderung abgedeckt werden sollen, primär in Bezug auf Überarbeitungen der Fördervereinbarung darstellen. Die bestehende Maßnahme, die „European Rare Diseases Research Alliance“ (ERDERA), kann nur sinnvoll auf der Grundlage des bestehenden Konsortiums[2] erweitert und vergrößert werden, da der etablierte kofinanzierte Rahmen nicht einfach ohne erhebliche Störungen ersetzt werden kann, angesichts der erstklassigen, langfristigen Expertise und der breiten Abdeckung der Begünstigten, die dieses Konsortium bilden.
Der Vorschlag sollte daher die spezifischen zusätzlichen Aktivitäten (einschließlich, falls relevant, zusätzlicher Partner) darstellen, die für die zweite Phase der Partnerschaft vorgesehen sind. Die Partnerschaft sollte weiterhin zu den Prioritäten der Mitteilung „Für wirksame, zugängliche und widerstandsfähige Gesundheitssysteme“ (COM(2014) 215 final)[3], der „Mitteilung der Kommission zur Ermöglichung der digitalen Transformation von Gesundheit und…
Die förderfähigen Länder sind in Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms beschrieben.
Eine Reihe von Nicht-EU-/Nicht-assoziierten Ländern, die nicht automatisch förderfähig sind, haben spezifische Bestimmungen getroffen, um ihren Teilnehmern an Horizon Europe-Projekten Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Siehe die Informationen im Horizon Europe Programmleitfaden.
Der Vorschlag muss vom Koordinator des Konsortiums eingereicht werden, das unter dem Thema HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-07-01: „Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten“ finanziert wird. Diese Zulassungsbedingung lässt die Möglichkeit, zusätzliche Partner aufzunehmen, unberührt.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher ist jede in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige juristische Person berechtigt, Unionsmittel zu erhalten. Da der US-Beitrag bei der Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums als Begünstigter mit Nullfinanzierung oder als assoziierter Partner teilnehmen. Die JRC wird nicht an der Vorbereitung und Einreichung des Vorschlags teilnehmen – siehe Allgemeiner Anhang B.
Weitere Zulassungsbedingungen sind in Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms beschrieben.
Die finanzielle und operative Kapazität sowie der Ausschluss sind in Anhang C der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms beschrieben.
Die Bewertung berücksichtigt den bestehenden Kontext und den Umfang der ursprünglichen Bewertung, soweit relevant, sowie die damit verbundenen Verpflichtungen, die in der Fördervereinbarung festgelegt sind.
Wenn der Vorschlag erfolgreich ist, ist die nächste Stufe des Verfahrens die Vorbereitung der Änderung der Fördervereinbarung.
Wenn die…
Online Manual is your guide on the procedures from proposal submission to managing your grant.
Horizon Europe Programme Guide contains the detailed guidance to the structure, budget and political priorities of Horizon Europe.
Funding & Tenders Portal FAQ – find the answers to most frequently asked questions on submission of proposals, evaluation and grant management.
Research Enquiry Service – ask questions about any aspect of European research in general and the EU Research Framework Programmes in particular.
National Contact Points (NCPs) – get guidance, practical information and assistance on participation in Horizon Europe. There are also NCPs in many non-EU and non-associated countries (‘third-countries’).
Enterprise Europe Network – contact your EEN national contact for advice to businesses with special focus on SMEs. The support includes guidance on the EU research funding.
IT Helpdesk – contact the Funding & Tenders Portal IT helpdesk for questions such as forgotten passwords, access rights and roles, technical aspects of submission of proposals, etc.
European IPR Helpdesk assists you on intellectual property issues.
CEN-CENELEC Research Helpdesk and ETSI Research Helpdesk – the European Standards Organisations advise you how to tackle standardisation in your project proposal.
The European Charter for Researchers and the Code of Conduct for their recruitment – consult the general principles and requirements specifying the roles, responsibilities and entitlements of researchers, employers and funders of researchers.
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