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MSCA Postdoktorandenstipendien 2027

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🏛 EU_PORTAL · 📍 EU

Gesamtbudget

Nicht angegeben

ERÖFFNUNG

7. Apr. 2027

SCHLUSS

8. Sept. 2027

Kategorie

Horizon Europe

Beschreibung

MSCA Postdoktorandenstipendien 2027

📝 Beschreibung der Ausschreibung

Erwartetes Ergebnis:

Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu folgenden Ergebnissen beitragen:

Für geförderte Postdoktoranden

  • Erhöhte Forschungs- und übertragbare Fähigkeiten und Kompetenzen, die zu einer verbesserten Beschäftigungsfähigkeit und Karrierechancen von MSCA-Postdoktoranden innerhalb und außerhalb der Wissenschaft führen;
  • Neue Denkweisen und Ansätze für die F&I-Arbeit, die durch internationale, intersektorale und interdisziplinäre Erfahrungen geschmiedet werden;
  • Verbesserte Vernetzungs- und Kommunikationsfähigkeiten mit wissenschaftlichen Kollegen sowie mit der breiten Öffentlichkeit, die die Forschungs- und Innovationswirkung erhöhen und erweitern werden.

Für teilnehmende Organisationen

  • Erhöhte Angleichung der Arbeitsbedingungen für Forscher gemäß den in der Europäischen Charta für Forscher festgelegten Grundsätzen;
  • Verbesserte Qualität und Nachhaltigkeit der Forschungsausbildung und -betreuung;
  • Erhöhte globale Attraktivität, Sichtbarkeit und Reputation der teilnehmenden Organisation(en);
  • Stärkere F&I-Kapazität und -Leistung unter den teilnehmenden Organisationen; besserer Wissenstransfer;
  • Regelmäßiges Feedback von Forschungsergebnissen in Lehre und Ausbildung bei teilnehmenden Organisationen.

Umfang:

Stipendien werden an exzellente Forscher vergeben, die internationale Mobilität unternehmen. Anträge werden gemeinsam vom Forscher und einem Begünstigten im akademischen oder nicht-akademischen Sektor gestellt.

Postdoktorandenstipendien können entweder in Europa (d.h. in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land) oder in einem Drittland, das nicht mit Horizon Europe assoziiert ist, stattfinden:

  • Europäische Postdoktorandenstipendien stehen Forschern jeder Nationalität offen, die sich an F&I-Projekten beteiligen möchten, indem sie entweder aus einem beliebigen Land der Welt nach Europa kommen oder sich innerhalb Europas bewegen. Die Standarddauer dieser Stipendien muss zwischen 12 und 24 Monaten liegen.
  • Globale Postdoktorandenstipendien stehen europäischen Staatsangehörigen oder Langzeitaufenthaltsberechtigten[1] offen, die sich an F&I-Projekten mit Organisationen außerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der mit Horizon Europe assoziierten Länder beteiligen möchten. Diese Stipendien erfordern eine Auslandsphase von mindestens 12 und maximal 24 Monaten in einem nicht-assoziierten Drittland und eine obligatorische 12-monatige Rückkehrphase zu einer Gastorganisation in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land.

Spezifische Förderbedingungen gelten für MSCA-Postdoktorandenstipendien in den Forschungsbereichen, die vom Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm[1] abgedeckt werden.

Abordnungen

Forscher, die ein Postdoktorandenstipendium erhalten, können eine Abordnungsphase innerhalb der Gesamtdauer ihres Stipendiums in jedem Land weltweit einschließen. Die Abordnungsphase kann ein einziger Zeitraum sein oder in kürzere Mobilitätsperioden unterteilt werden.

Bei europäischen Postdoktorandenstipendien dürfen Abordnungen die Hälfte der beantragten Dauer der Maßnahme (ohne zusätzliche Zeit für eine nicht-akademische Anstellung) nicht überschreiten und sollten mit den Projektzielen übereinstimmen, um dem Stipendium einen erheblichen Mehrwert und eine erhebliche Wirkung zu verleihen.

Bei globalen Postdoktorandenstipendien sind optionale Abordnungen für bis zu die Hälfte der Auslandsphase zulässig. Maximal drei Monate solcher Abordnungen können zu Beginn des Projekts beim Begünstigten (oder mit dem Begünstigten verbundenen Partnern) verbracht werden, sodass der Forscher dort Zeit verbringen kann, bevor er zum assoziierten Partner im Drittland geht. Dieser Zeitraum von maximal drei Monaten wird als Teil der Auslandsphase betrachtet.

Abordnungen können nicht während der obligatorischen zwölfmonatigen Rückkehrperiode zur Gastorganisation in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land stattfinden.

Praktika im nicht-akademischen Sektor

Postdoktoranden…

⚖ Bedingungen und Dokumente

Allgemeine Bedingungen

1. Zulassungsbedingungen: Seitenbegrenzung und Layout des Vorschlags

beschrieben in Anhang A und Anhang E der Allgemeinen Anhänge des Horizon Europe Arbeitsprogramms.

Seitenbegrenzungen und Layout des Vorschlags: beschrieben in Teil B des Antragsformulars, das im Einreichungssystem verfügbar ist.

2. Förderfähige Länder

beschrieben in Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.

Eine Reihe von Nicht-EU-/Nicht-assoziierten Ländern, die nicht automatisch förderfähig sind, haben spezifische Bestimmungen getroffen, um ihren Teilnehmern an Horizon Europe Projekten Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Siehe die Informationen im Horizon Europe Programmleitfaden.

3. Sonstige Förderbedingungen

beschrieben in Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.

4. Finanzielle und operative Kapazität und Ausschluss

beschrieben in Anhang C der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.

5a. Bewertung und Vergabe: Vergabekriterien, Bewertung und Schwellenwerte

sind beschrieben in Anhang D der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.

5b. Bewertung und Vergabe: Einreichungs- und Bewertungsverfahren

sind beschrieben in Anhang F der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms und im Online-Handbuch.

5c. Bewertung und Vergabe: Indikativer Zeitplan für Bewertung und Fördervereinbarung

beschrieben in Anhang F der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.

6. Rechtliche und finanzielle Gestaltung der Zuschüsse

beschrieben in Anhang G der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.

ℹ Hilfe und Ressourcen

Online Manual is your guide on the procedures from proposal submission to managing your grant.

Horizon Europe Programme Guide contains the detailed guidance to the structure, budget and political priorities of Horizon Europe.

Funding & Tenders Portal FAQ – find the answers to most frequently asked questions on submission of proposals, evaluation and grant management.

Research Enquiry Service – ask questions about any aspect of European research in general and the EU Research Framework Programmes in particular.

National Contact Points (NCPs) – get guidance, practical information and assistance on participation in Horizon Europe. There are also NCPs in many non-EU and non-associated countries (‘third-countries’).

Enterprise Europe Network – contact your EEN national contact for advice to businesses with special focus on SMEs. The support includes guidance on the EU research funding.

IT Helpdesk – contact the Funding & Tenders Portal IT helpdesk for questions such as forgotten passwords, access rights and roles, technical aspects of submission of proposals, etc.

European IPR Helpdesk assists you on intellectual property issues.

CEN-CENELEC Research Helpdesk and ETSI Research Helpdesk – the European Standards Organisations advise you how to tackle standardisation in your project proposal.

The European Charter for Researchers and the Code of Conduct for their recruitment – consult the general principles and requirements specifying the roles, responsibilities and entitlements of researchers, employers and funders of researchers.

Partner Search help you find a partner organisation for your proposal.

Termine der EU-Ausschreibung

Eröffnungsdatum
7. Apr. 2027
Fristen
  • 8. Sept. 2027
Kennung
HORIZON-MSCA-2027-PF-01

Offizielle Quelle

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