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🏛 EU_PORTAL · 📍 EU
2.000.000 €
15/9/2026
4/3/2027
Horizon Europe
Schlüsseltechnologien für Fusionskraftwerke (Europäische Partnerschaft für Fusionsenergie)
Erwartetes Ergebnis:
Es wird erwartet, dass die Maßnahme innovative Technologien in einem der im Rahmen des Themas festgelegten Schlüsselbereiche reift und demonstriert (TRL 6-8):
Umfang:
Um einen erfolgreichen Übergang zu kommerziell rentablen Fusionskraftwerken zu gewährleisten, richtet die Kommission eine koprogrammierte öffentlich-private Partnerschaft ein, die die Konvergenz öffentlich finanzierter Maßnahmen und privat geführter Initiativen maximiert. Diese Europäische Partnerschaft für Fusionsenergie wird mit Unterstützung einer Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme eingerichtet, die im Rahmen des Euratom-Programms finanziert wird. Sie wird zur strategischen Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen.
Die EU kann auf eine umfangreiche Erfolgsbilanz wissenschaftlicher Bemühungen und Errungenschaften im Bereich der Fusion aufbauen. Der bedeutende Beitrag der EU zum ITER-Projekt[1] und die erfolgreiche Entwicklung der kofinanzierten EUROfusion-Partnerschaft[2] verdeutlichen diese Bilanz. Trotz jüngster Fortschritte und ermutigender Ergebnisse (insbesondere im Bereich des magnetischen Einschlusses[3]) sind jedoch weitere Innovationen in Schlüsselbereichen im Hinblick auf den kommerziellen Einsatz von FPPs erforderlich.
Die Bereitstellung von Innovationen in diesen Schlüsselbereichen ist nicht nur eine Gelegenheit, den Fusionssektor in der EU zu konsolidieren, sondern wird auch die Reife von Technologien (z. B. Plasmaheizung und Stromantrieb, Hochtemperatur-Supraleitmagnete, fortschrittliche Überwachungs- und Steuerungslösungen sowie Robotik) erhöhen, die in anderen Bereichen angewendet werden könnten.
Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieses Themas finanzierten Maßnahmen einen der folgenden Schlüsseltechnologiebereiche[4] betreffen:
Vorschläge sollten klar angeben, welchen dieser Schlüsselbereiche sie betreffen.
Die im Rahmen des Themas finanzierten Maßnahmen sollten Aktivitäten durchführen, um kritische Lücken im ausgewählten Schlüsselbereich zu schließen:
Zu diesem Zweck und für den angestrebten Schlüsselbereich sollten die Vorschläge:
1. Zulassungsbedingungen: Die Bedingungen sind in Anhang A (Zulassung) des Euratom-Arbeitsprogramms 2026-2027 beschrieben.
Seitenbegrenzungen und Layout des Vorschlags: Beschrieben in Teil B des Antragsformulars, das im Einreichungssystem verfügbar ist. Für Themen, die Pauschalfinanzierung verwenden, beträgt die Grenze für 'Innovations'-Maßnahmen 45 Seiten.
2. Förderfähige Länder: Die Förderbedingungen sind in Anhang B (Förderfähigkeit) des Euratom-Arbeitsprogramms 2026-2027 beschrieben.
Siehe die Liste der teilnehmenden Länder in Horizon Europe (einschließlich Euratom) für aktuelle Informationen über die aktuelle Liste und die Position für assoziierte Länder.
Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung die Ukraine und die Schweiz die einzigen Länder sind, die dem Euratom-Programm assoziiert und somit förderfähig sind.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen und die strategischen Vermögenswerte, Interessen, Autonomie und Sicherheit der Union zu schützen [[Nämlich zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU bei der Kommerzialisierung der Fusionsenergie, zur Erreichung der Energiesicherheit und -unabhängigkeit der EU und zur Gewährleistung wirksamer Schutzmaßnahmen für Dual-Use-Materialien, -Technologien und -Wissen, die im Rahmen der Fusion PPP verwendet oder entwickelt werden.]], ist die Teilnahme auf juristische Personen beschränkt, die in Mitgliedstaaten und in Ländern ansässig sind, die dem Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm (Ukraine und Schweiz) assoziiert sind. Vorschläge, die Einrichtungen aus Ländern außerhalb des in der Ausschreibung/dem Thema/der Maßnahme angegebenen Geltungsbereichs umfassen, sind nicht förderfähig.
Allgemeine Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in Anhang B (Förderfähigkeit) des Euratom-Arbeitsprogramms 2026-2027.
4. Finanzielle und operative Kapazität und Ausschluss: Die Kriterien sind in Anhang C (Finanzielle und operative Kapazität und Ausschluss) des Euratom-Arbeitsprogramms 2026-2027 beschrieben.
Der Bewertungsausschuss wird teilweise aus Vertretern von EU-Institutionen bestehen.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das alle im Umfang festgelegten Schlüsseltechnologiebereiche abdeckt, werden Zuschüsse nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge vergeben, sondern mindestens auch an einen Vorschlag, der innerhalb jedes Schlüsselbereichs am höchsten bewertet wurde, vorausgesetzt, die Vorschläge erreichen alle Schwellenwerte.
Allgemeine Informationen zu den Einreichungs- und Bewertungsverfahren finden Sie in den Anhängen E (Dokumente) und F (Verfahren) des Euratom-Arbeitsprogramms 2026-2027 und im Online-Handbuch.
Beschrieben in Anhang D (Vergabekriterien) des Euratom-Arbeitsprogramms 2026-2027.
Beschrieben in Anhang F (Verfahren) des Euratom-Arbeitsprogramms 2026-2027.
Die Förderquote beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, außer für gemeinnützige juristische Personen, bei denen die Förderquote bis zu 100 % der gesamten förderfähigen Kosten beträgt.
Förderfähige Kosten werden…
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IT Helpdesk – Kontaktieren Sie den IT-Helpdesk für Fragen wie vergessene Passwörter, Zugriffsrechte und Rollen, technische Aspekte der Einreichung von Vorschlägen usw.
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