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🏛 EU_PORTAL · 📍 EU
2.000.000 €
4/2/2027
8/4/2027
Horizon Europe
Stärkung der Pflanzengesundheit: Bewältigung neu auftretender Pflanzenrisiken
Erwartetes Ergebnis:
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
Umfang:
Wirksame Maßnahmen zur Pflanzengesundheit sind unerlässlich, um Land- und Forstwirtschaft zu schützen, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, Ökosysteme und Biodiversität zu erhalten und einen sicheren und nachhaltigen Handel zu ermöglichen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Pflanzengesundheit durch die Bekämpfung neu auftretender Pflanzenschädlinge[1] zu stärken, unabhängig davon, ob sie reguliert oder unreguliert, eingeführt oder heimisch sind, die derzeit erhebliche sozioökonomische und/oder ökologische Bedrohungen für die Land- und Forstwirtschaft innerhalb der EU und der assoziierten Länder darstellen oder wahrscheinlich darstellen werden.
Vorschläge sollten auf einen oder mehrere neu auftretende Pflanzenschädlinge[2] abzielen, unter Berücksichtigung der zunehmenden Risiken, die durch Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Landnutzungsänderungen, Globalisierung und andere beitragende Faktoren verursacht werden, mit Ausnahme von Pflanzenschädlingen, die in Horizon Europe[3] behandelt werden.
Vorschläge sollten:
Vorschläge können Dritten (FSTP) finanzielle Unterstützung gewähren, um beispielsweise Werkzeuge und Methoden zur Früherkennung, Überwachung, Behandlung und (Bio-)Kontrollmaßnahmen zu entwickeln, zu testen und zu demonstrieren.
Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen, der eine Reihe von Akteuren einbezieht, um sicherzustellen, dass Wissen und Bedürfnisse aus verschiedenen Sektoren wie Forschung, Pflanzenschutzdienste, Land-/Forstwirtschaft, Beratungsdienste und Industrie zusammengeführt werden.
Die internationale Zusammenarbeit mit Ländern, die von denselben Schädlingen betroffen oder bedroht sind, wird nachdrücklich gefördert. Die Ergebnisse sollten verschiedene Anbausysteme/-ansätze berücksichtigen, einschließlich konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Gegebenenfalls ist ein geschlechtersensibler und inklusiver Ansatz sowie die spezifischen Bedürfnisse von Gruppen in vulnerablen Situationen zu berücksichtigen.
Vorschläge sollten zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden[4], den Politiken im Zusammenhang mit der EU-Vision für Landwirtschaft und Ernährung, dem EU-Aktionsplan für die Entwicklung des ökologischen Landbaus[5] beitragen und die Verordnung 2016/2031[6] über Schutzmaßnahmen gegen Pflanzenschädlinge unterstützen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. Insbesondere würde die JRC eine mögliche Zusammenarbeit in Bezug auf die Aktualisierung potenzieller Auswirkungen der ausgewählten Schädlinge unter Verwendung des Wirkungsindikators für vorrangige Schädlinge und die Akzeptanz von Kontrollmaßnahmen durch Landwirte und Forstwirte in Betracht ziehen.
[1] Ein Schädling ist hier definiert als jede Art, Stamm oder Biotyp von Pflanze, Tier oder Krankheitserreger…
Antragsteller, die einen Vorschlag für eine blinde Bewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen ihre Organisationsnamen, Akronyme, Logos oder Namen des Personals im Abstract des Vorschlags und in Teil B ihres Erstantrags (siehe Allgemeiner Anhang E) nicht offenlegen.
beschrieben in Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.
Eine Reihe von Nicht-EU-/Nicht-assoziierten Ländern, die nicht automatisch förderfähig sind, haben spezifische Bestimmungen getroffen, um ihren Teilnehmern an Horizon Europe-Projekten Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Siehe die Informationen im Horizon Europe Programmleitfaden.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums als Begünstigter mit Nullfinanzierung oder als assoziierter Partner teilnehmen. Die JRC wird nicht an der Vorbereitung und Einreichung des Vorschlags teilnehmen – siehe Allgemeiner Anhang B.
Es gelten folgende zusätzliche Zulassungskriterien: Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in diesem Teil des Arbeitsprogramms.
beschrieben in Anhang B der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.
beschrieben in Anhang C der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.
Die Erstanträge zu diesem Thema werden blind bewertet.
sind beschrieben in Anhang D der Allgemeinen Anhänge des Arbeitsprogramms.
Online Manual is your guide on the procedures from proposal submission to managing your grant.
Horizon Europe Programme Guide contains the detailed guidance to the structure, budget and political priorities of Horizon Europe.
Funding & Tenders Portal FAQ – find the answers to most frequently asked questions on submission of proposals, evaluation and grant management.
Research Enquiry Service – ask questions about any aspect of European research in general and the EU Research Framework Programmes in particular.
National Contact Points (NCPs) – get guidance, practical information and assistance on participation in Horizon Europe. There are also NCPs in many non-EU and non-associated countries (‘third-countries’).
Enterprise Europe Network – contact your EEN national contact for advice to businesses with special focus on SMEs. The support includes guidance on the EU research funding.
IT Helpdesk – contact the Funding & Tenders Portal IT helpdesk for questions such as forgotten passwords, access rights and roles, technical aspects of submission of proposals, etc.
European IPR Helpdesk assists you on intellectual property issues.
CEN-CENELEC Research Helpdesk and ETSI Research Helpdesk – the European Standards Organisations advise you how to tackle standardisation in your project proposal.
The European Charter for Researchers and the Code of Conduct for their recruitment – consult the general principles and requirements specifying the roles, responsibilities and entitlements of researchers, employers and funders of researchers.
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