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Nicht angegeben
18. Juni 2026
23. Sept. 2026
ESF+
Transaktionskostenunterstützung für Sozialfinanzierungsintermediäre
Erwartetes Ergebnis:
Das allgemeine Ziel der Ausschreibung ist es, den Markt für die Finanzierung von Sozialunternehmen weiterzuentwickeln, indem Sozialfinanzierungsintermediäre dabei unterstützt werden, Sozialunternehmen und werteorientierten Unternehmen das benötigte Kapital zur Verfügung zu stellen.
In dieser Richtung baut die Ausschreibung auf früheren ähnlichen Ausschreibungen auf und zielt vor allem darauf ab, Sozialfinanzierungsintermediäre zu unterstützen, die langfristige Risikokapitalinvestitionen in Sozialunternehmen und werteorientierte Unternehmen tätigen. Daher ist das Hauptziel der vorliegenden Ausschreibung, Risikokapitalinvestitionen unter 1.000.000 EUR zu katalysieren, die sonst im Bereich der Sozialunternehmensfinanzierung nicht zustande kämen. Die Ausschreibung zielt darauf ab, die Transaktionskosten für diese geringwertigen Investitionstickets zu unterstützen und so dazu beizutragen, das identifizierte Marktversagen / die Diskrepanz auf dem Sozialinvestitionsmarkt zu überwinden.
Die vorliegende Ausschreibung fördert auch die europäische (transnationale) und innovative Dimension von Sozialfinanzierungssystemen und die Unterstützung aufstrebender Sozialfinanzierungsmärkte, z. B. durch grenzüberschreitende Investitionen und Kooperationen, die Verbreitung bewährter Verfahren usw.
Im Rahmen dieser Ausschreibung erfolgt die Unterstützung der Transaktionskosten in Form eines Zuschusses und kann mit Finanzinstrumenten kombiniert werden, um die Diskrepanz zwischen benötigten und nachhaltigen Ticketgrößen zu beheben.
Unter Transaktionskosten versteht diese Ausschreibung die verschiedenen Kosten, die mit diesen Investitionen verbunden sind, wie z. B. Kosten für die Due Diligence, Anwaltskosten, Reisekosten, Kosten für die Unterstützung der Geschäftsentwicklung, Unterstützung bei der Erstellung eines Plans oder Systems zur Wirkungsmessung und -verwaltung usw.
Umfang:
Die Aktionszuschüsse richten sich an Finanzintermediäre, die langfristige Risikokapitalinvestitionen in Ticketgrößen von weniger als 1.000.000 EUR in Sozialunternehmen und werteorientierte Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten und ESF+-assoziierten Ländern tätigen.
Die langfristige Kapitalanlage kann folgende Formen annehmen:
Die Aktionszuschüsse sollen einen Teil der Transaktionskosten für diese kleinen Investitionstickets decken und so dazu beitragen, ein Marktversagen auf dem Markt für die Finanzierung von Sozialunternehmen zu überwinden.
Die langfristige Risikokapitalinvestition kann pro Investitionsobjekt über einen Zeitraum von 18 Monaten maximal 1.000.000 EUR erreichen.
Dies bedeutet, dass, wenn eine zweite Investition in dasselbe Sozialunternehmen oder werteorientierte Unternehmen innerhalb von weniger als 18 Monaten nach der ersten Investition erfolgt und dies den kumulierten investierten Betrag über die Grenze von 1.000.000 EUR erhöht, die Kosten der Aktivitäten im Zusammenhang mit der ersten Investition nicht mehr für die Zuschussförderung in Frage kommen und alle bereits von der Kommission geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden.
beschrieben im Ausschreibungsdokument.
Anträge müssen vor Ablauf der Antragsfrist und elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Funding & Tenders Portals eingereicht werden. Papiereinreichungen sind NICHT möglich.
Anträge (einschließlich Anhänge und Belege) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Anträge müssen vollständig sein und Folgendes enthalten:
Bei der Einreichung des Vorschlags muss der Hauptantragsteller bestätigen, dass er das Mandat hat, für alle Antragsteller zu handeln; dass die Informationen im Antrag korrekt und vollständig sind und dass die Teilnehmer die Bedingungen für den Erhalt von EU-Mitteln erfüllen (insbesondere Förderfähigkeit, finanzielle und operative Kapazität, Ausschluss usw.). Vor der Unterzeichnung des Zuschusses muss jeder Begünstigte und jede verbundene Einrichtung dies erneut durch Unterzeichnung einer Ehrenerklärung (DoH) bestätigen.
Anträge müssen lesbar, zugänglich und druckbar sein und 40 Seiten nicht überschreiten.
beschrieben im Ausschreibungsdokument.
Beachten Sie, dass für bestimmte Ausschreibungen nur EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder förderfähig sind.
Siehe im Ausschreibungsdokument für eine vollständige Erläuterung pro Thema.
Details siehe im Ausschreibungsdokument.
Details siehe im Ausschreibungsdokument.
Details siehe im
Für nicht-IT-bezogene Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an folgende Adresse:
− allgemeine Fragen zum ESF+: EMPL-EaSI@ec.europa.eu
− spezifische Fragen zur Ausschreibung: EMPL-SOCIAL-ENTERPRISE@ec.europa.eu
Diese Schritt-für-Schritt-Online-Anleitung durch die Portalprozesse von der Antragsvorbereitung und -einreichung bis zur Berichterstattung über Ihr laufendes Projekt. Gültig für alle Programme 2021-2027. (Rollen & Zugriffsrechte, Antragseinreichung und -bewertung, Zuschussverwaltung, Änderungen usw.). Jede Erklärung führt zur entsprechenden „IT How to“-Seite (siehe unten).
IT How to - IT How To - Funding Tenders Opportunities (europa.eu):
Detaillierte Anweisungen, wie Sie EU-Fördermittel beantragen können, von der Registrierung Ihrer Organisation über die Verwaltung der Rollen und Zugriffsrechte für Ihre Organisationen und Vorschläge bis hin zur Einreichung Ihres Vorschlags. Es enthält auch detaillierte Anweisungen zur Verwaltung Ihres Zuschusses, wenn Sie ausgewählt werden.
FAQ zur Einreichung von Vorschlägen
Kontaktieren Sie den IT-Helpdesk für Fragen wie vergessene Passwörter, Zugriffsrechte und Rollen, technische Aspekte der Einreichung von Vorschlägen usw.