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🏛 EU_PORTAL · 📍 EU
7.750.000 €
4. Feb. 2026
23. Sept. 2026
Horizon Europe
Von Fischern, für Fischer: Co-Management von Meeres- und Süßwasserökosystemen und -ressourcen
Erwartete Ergebnisse:
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
Wirkungsbereich:
Die Mitteilung der Kommission über „Eine Vision für den Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor – Gemeinsam einen attraktiven EU-Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor für zukünftige Generationen gestalten“[1] hebt die strategische Bedeutung der Fischerei für die Union und die Rolle der Fischer hervor, als Hüter der Natur, für den Schutz und die Widerstandsfähigkeit unserer Ozeane, Gewässer und der biologischen Vielfalt. Ebenso wichtig sind die Ziele und Maßnahmen des European Ocean Pact[2] und des EU-Aktionsplans: Schutz und Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei[3].
Vorschläge zu diesem Thema sollen aufzeigen, wie Aktivitäten und Ergebnisse dazu beitragen, sowohl das Missionsziel 1 – Schutz und Wiederherstellung von Meeres- und Süßwasserökosystemen und der biologischen Vielfalt, als auch das Missionsziel 3 – Nachhaltige, kohlenstoffneutrale und kreislauforientierte Blue Economy zu erreichen.
Das Ziel ist die weitere Entwicklung adaptiver Co-Management-Ansätze, um die Fischerei mit der ökologischen Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen und die langfristige Lebensfähigkeit sowohl der Meeres- und/oder Süßwasserökosysteme als auch der lokalen Lebensgrundlagen zu gewährleisten. Dieser Ansatz fördert eine harmonische Beziehung zwischen Fischern und Küstengemeinden und unterstützt ein nachhaltigeres und inklusiveres Management der Meeresressourcen. Co-Management-Ansätze sollten eine langfristige partizipative ökologische Überwachung beinhalten, indem Fischer direkt in die Datenerhebung einbezogen werden, was zu einer kontinuierlichen Bewertung der Ökosystemgesundheit und der Nachhaltigkeit der Fischerei beiträgt.
Vorschläge sollten alle folgenden Aspekte adressieren:
Das aktive Engagement von Fischern beim Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen könnte beispielsweise Folgendes umfassen: regenerative Praktiken; Ökosystemmanagement-Ansätze; Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle invasiver Arten; Pläne zur Erholung von Fischbeständen; nachhaltige Fischereibetriebe mit geringen Auswirkungen sowie Technologien und Werkzeuge; die Mehrfachnutzung des Meeresraums sowie Citizen-Science-Aktionen zur Sensibilisierung der Fischer und zur Einbindung in alle Schritte von der Datenerhebung bis zu deren Bewertung und Nutzung. Projekte werden ermutigt, Maßnahmen zur Verbesserung der Kohlenstoffbindekapazitäten von Meeres- und Küstenökosystemen zu ergreifen, einschließlich Mangroven, Salzwiesen und Seegraslebensräumen. Diese Maßnahmen sollten mit den QU.A.L.ITY-Kriterien (Quantifizierung, Zusätzlichkeit, langfristige Speicherung und Nachhaltigkeit) übereinstimmen, die in der Verordnung (EU) 2024/3012 festgelegt sind, welche einen freiwilligen Unionszertifizierungsrahmen für dauerhafte Kohlenstoffentnahme etabliert...
Allgemeine Bedingungen
1. Zulassungsbedingungen: Seitenbeschränkung und Layout des Vorschlags
beschrieben in Annex A und Annex E der Horizon Europe Work Programme General Annexes.
Seitenbeschränkungen und Layout des Vorschlags: beschrieben in Teil B des Antragsformulars, das im Einreichungssystem verfügbar ist.
2. Förderfähige Länder
beschrieben in Annex B der Work Programme General Annexes.
Eine Reihe von Nicht-EU/Nicht-Assoziationsstaaten, die nicht automatisch förderfähig sind, haben spezifische Bestimmungen getroffen, um die Finanzierung für ihre Teilnehmer in Horizon Europe-Projekten zu ermöglichen. Siehe die Informationen im Horizon Europe Programme Guide.
3. Andere Förderbedingungen
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positions-, Navigations- und/oder zugehörige Zeitdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die folgenden zusätzlichen Förderkriterien gelten: Zusätzlich zu den Standard-Förderbedingungen muss das Konsortium Demonstrationsaktivitäten an mindestens 5 Standorten in 3 verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern des durch den Vorschlag angesprochenen Beckens durchführen (d. h.: 1. Atlantik- und Arktik-Becken oder 2. Mittelmeerbecken oder 3. Ostsee- und Nordseebecken oder 4. Donauraum, einschließlich des Schwarzen Meeres) und als Begünstigte juristische Personen einschließen, die in diesen jeweiligen Ländern ansässig sind.
beschrieben in Annex B der Work Programme General Annexes.
4. Finanzielle und operative Kapazität sowie Ausschluss
beschrieben in Annex C der Work Programme General Annexes.
5a. Bewertung und Vergabe: Vergabekriterien, Scoring und Schwellenwerte
Um ein ausgewogenes Portfolio abzudecken, das die 4 verschiedenen Missionsbecken umfasst [[Zum Zwecke von Mission Ocean and waters werden Mitgliedstaaten/assoziierte Länder als Teil eines bestimmten See-/Flussbeckens betrachtet, wenn sie eine Küste/ein Flussufer am relevanten See/Fluss haben oder Flussbecken enthalten, die in den relevanten See fließen]] (1. Atlantik- und Arktik-Seebecken, 2. Mittelmeerbecken, 3. Ostsee- und Nordseebecken, 4. Donauraum, einschließlich des Schwarzen Meeres), werden Zuschüsse nicht nur nach dem Ranking vergeben, sondern mindestens auch an einen Vorschlag, der innerhalb jedes Seebeckens am höchsten bewertet ist, vorausgesetzt, dass die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.
werden beschrieben in
Online Manual ist Ihr Leitfaden für die Verfahren von der Einreichung des Vorschlags bis zur Verwaltung Ihres Zuschusses.
Horizon Europe Programme Guide enthält detaillierte Anleitungen zur Struktur, zum Budget und zu den politischen Prioritäten von Horizon Europe.
Funding & Tenders Portal FAQ – finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Einreichung von Vorschlägen, Bewertung und Zuschussverwaltung.
Research Enquiry Service – stellen Sie Fragen zu allen Aspekten der europäischen Forschung im Allgemeinen und der EU-Forschungsrahmenprogramme im Besonderen.
National Contact Points (NCPs) – erhalten Sie Beratung, praktische Informationen und Unterstützung bei der Teilnahme an Horizon Europe. Es gibt auch NCPs in vielen Nicht-EU- und Nicht-Assoziationsstaaten („Drittstaaten“).
Enterprise Europe Network – kontaktieren Sie Ihren nationalen EEN-Ansprechpartner für Beratung für Unternehmen mit besonderem Fokus auf KMU. Die Unterstützung umfasst auch Beratung zur EU-Forschungsförderung.
IT Helpdesk – kontaktieren Sie den IT-Helpdesk des Funding & Tenders Portals bei Fragen wie vergessenen Passwörtern, Zugriffsrechten und -rollen, technischen Aspekten der Einreichung von Vorschlägen usw.
European IPR Helpdesk unterstützt Sie bei Fragen zum geistigen Eigentum.
CEN-CENELEC Research Helpdesk und ETSI Research Helpdesk – die europäischen Normungsorganisationen beraten Sie, wie Sie Standardisierung in Ihrem Projektvorschlag angehen.
The European Charter for Researchers and the Code of Conduct for their recruitment – konsultieren Sie die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen, die die Rollen, Verantwortlichkeiten und Ansprüche von Forschern, Arbeitgebern und Förderern von Forschern festlegen.
Partner Search hilft Ihnen, eine Partnerorganisation für Ihren Vorschlag zu finden.