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🏛 REGIONE AUTONOMA FRIULI VENEZIA GIULIA - DIREZIONE CENTRALE LAVORO, FORMAZIONE, ISTRUZIONE E FAMIGLIA · 📍 Friuli-Venezia Giulia
Nicht angegeben
2. März 2017
Nicht angegeben
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Agrar- und Lebensmittelindustrie, Sonstige Dienstleistungen, Chemie und Pharmazie, Kultur, Bauwesen, Elektronik, IKT, Maschinenbau, Metallurgie, Gesundheit
Was ist ein Zuschuss für junge Berufstätige für Weiterbildungskosten im Ausland. Der insgesamt demselben Begünstigten gewährte Zuschussbetrag darf den Höchstbetrag von 10.000,00 Euro nicht überschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt: - 90 % der förderfähigen Ausgaben, wenn der Zuschussantrag ausschließlich für Ausgaben gestellt wird, die innerhalb der vierundzwanzig Monate vor dem Datum der Erlangung der beruflichen Zulassung angefallen sind oder wenn noch keine Umsatzsteuererklärung eingereicht wurde; - 70 % der förderfähigen Ausgaben, wenn der aus der letzten eingereichten Umsatzsteuererklärung ableitbare Umsatz oder die Summe der positiven Komponenten, die aus der letzten Einkommensteuererklärung für natürliche Personen ableitbar sind, weniger als 20.000,00 Euro beträgt; - 50 % der förderfähigen Ausgaben, wenn der aus der letzten eingereichten Umsatzsteuererklärung ableitbare Umsatz oder die Summe der positiven Komponenten, die aus der letzten Einkommensteuererklärung für natürliche Personen ableitbar sind, zwischen 20.000,00 und 40.000,00 Euro liegt; - 30 % der förderfähigen Ausgaben, wenn der aus der letzten eingereichten Umsatzsteuererklärung ableitbare Umsatz oder die Summe der positiven Komponenten, die aus der letzten Einkommensteuererklärung für natürliche Personen ableitbar sind, mehr als 40.000,00 Euro beträgt. Der Zuschussantrag kann sich auch auf mehr als einen Weiterbildungsweg beziehen und kann zweimal vor Abschluss gestellt werden...
Contributo/Fondo perduto
100.000 €
Tutti i settori economici ammissibili a ricevere aiuti;
FVG - Legge regionale 22 marzo 2012 n. 5 Legge per l'autonomia dei giovani e sul Fondo di garanzia per le loro opportunità
FVG - Legge regionale 22 marzo 2012 n. 5 Legge per l'autonomia dei giovani e sul Fondo di garanzia per le loro opportunità
Sportello presentazione domande sempre aperto (Procedura valutativa a sportello)
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