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🏛 REGIONE AUTONOMA FRIULI VENEZIA GIULIA - DIREZIONE CENTRALE LAVORO, FORMAZIONE, ISTRUZIONE E FAMIGLIA · 📍 Friuli-Venezia Giulia
Nicht angegeben
12. März 2020
Nicht angegeben
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Agrar- und Lebensmittelindustrie, Sonstige Dienstleistungen, Chemie und Pharmazie, Kultur, Bauwesen, Elektronik, IKT, Maschinenbau, Metallurgie, Gesundheit
Was ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für junge Berufstätige zur Förderung von Auslandserfahrungen, die nicht länger als vierundzwanzig Monate dauern und durch Praktika, Volontariate, befristete Arbeitsverträge und Kooperationen mit professionellen Studios, Unternehmen, öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Strukturen realisiert werden. Der insgesamt an denselben Begünstigten gewährte Zuschussbetrag darf den Höchstbetrag von 15.000,00 Euro nicht überschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt: - 60% der förderfähigen Ausgaben, wenn das Bruttomonatsgehalt oder die Bruttomonatsvergütung unter 1.000,00 Euro liegt - 40% der förderfähigen Ausgaben, wenn das Bruttomonatsgehalt oder die Bruttomonatsvergütung zwischen 1001,00 Euro und 1.500,00 Euro liegt - 20% der förderfähigen Ausgaben, wenn das Bruttomonatsgehalt oder die Bruttomonatsvergütung zwischen 1.501,00 Euro und 2.000,00 Euro liegt - 10% der förderfähigen Ausgaben, wenn das Bruttomonatsgehalt oder die Bruttomonatsvergütung zwischen 2.001,00 Euro und 2.500,00 Euro liegt. Die Kosten für Sprachkurse werden nicht zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben herangezogen, auf deren Grundlage der Zuschuss berechnet wird, und werden zu 100% der förderfähigen Ausgaben anerkannt, die 1.000,00 Euro nicht überschreiten dürfen. Der Zuschussantrag kann zweimal vor Vollendung des 36. Lebensjahres gestellt werden, bis zum Erreichen des maximalen Zuschussbetrags von 15.000,00 Euro. Die Anträge müssen und...
Contributo/Fondo perduto
50.000 €
Tutti i settori economici ammissibili a ricevere aiuti;
FVG - Legge regionale 22 marzo 2012 n. 5 Legge per l'autonomia dei giovani e sul Fondo di garanzia per le loro opportunità
FVG - Legge regionale 22 marzo 2012 n. 5 Legge per l'autonomia dei giovani e sul Fondo di garanzia per le loro opportunità
Sportello presentazione domande sempre aperto (Procedura valutativa a sportello)
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