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🏛 REGIONE AUTONOMA FRIULI VENEZIA GIULIA - DIREZIONE CENTRALE LAVORO, FORMAZIONE, ISTRUZIONE E FAMIGLIA · 📍 Friuli-Venezia Giulia
Nicht angegeben
12. März 2020
Nicht angegeben
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, Agrar- und Lebensmittelindustrie, Sonstige Dienstleistungen, Chemie und Pharmazie, Kultur, Bauwesen, Elektronik, IKT, Maschinenbau, Metallurgie, Gesundheit
Was ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der es Freiberuflern und Freiberuflerinnen, die ihre Tätigkeit einzeln, in Partnerschaft oder als Unternehmen ausüben, ermöglicht, die Anforderungen des Berufs mit denen der Mutterschaft und Vaterschaft zu vereinbaren. Der insgesamt an denselben Begünstigten pro Kind gewährte Zuschuss darf den Höchstbetrag von 6.000,00 Euro oder 8.000,00 Euro im Falle eines Kindes mit schwerer Behinderung nicht überschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt: - 60 % der förderfähigen Ausgaben, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Einkommenserklärung für freiberufliche Tätigkeiten eingereicht wurde; - 50 % der förderfähigen Ausgaben, wenn das in der letzten eingereichten Einkommenserklärung angegebene Netto-Freiberufler-Einkommen unter 20.000,00 Euro liegt; - 40 % der förderfähigen Ausgaben, wenn das in der letzten eingereichten Einkommenserklärung angegebene Netto-Freiberufler-Einkommen zwischen 20.000,00 und 40.000,00 Euro liegt; - 30 % der förderfähigen Ausgaben, wenn das in der letzten eingereichten Einkommenserklärung angegebene Netto-Freiberufler-Einkommen über 40.000,00 Euro liegt. Im Falle eines Antrags auf Zuschuss für Maßnahmen zur Vereinbarkeit für ein Kind mit schwerer Behinderung erhöhen sich die Prozentsätze um jeweils 10 %. Ausschließlich für Ausgaben, die für die vorgesehene Maßnahme zur Aktivierung ...
80.000 €
Tutti i settori economici ammissibili a ricevere aiuti;
REGIONE FVG - Legge regionale 22 aprile 2004 n. 13 Interventi in materia di professioni
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Sportello presentazione domande sempre aperto (Procedura valutativa a sportello)
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