Diese Hilfe zielt darauf ab:
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Die Attraktivität der Bourgogne-Franche-Comté durch die Restaurierung und Aufwertung der wichtigsten Kulturerbestätten der Region zu stärken,
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Kulturerbeprojekte zu unterstützen, die in den Staats-Regionalverträgen 2015-2020 enthalten sind,
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Große Kulturerbestätten zu unterstützen, die Teil von kulturellen und touristischen Entwicklungsprojekten sind.
Förderfähige Ausgaben:
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Durchführung einer Studie zur Definition des kulturellen Projekts im Zusammenhang mit dem Denkmal oder der Stätte,
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Restaurierung von Architekturelementen oder Konsolidierung der Stätte,
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Aufwertung eines Denkmals oder einer Stätte durch die Implementierung permanenter Einrichtungen für verschiedene Zielgruppen.
Investitionszuschuss.
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Projektierungsstudien: Mindestausgabe 10 000 €, Höchstsatz 40 %,
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Restaurierungsarbeiten: Mindestausgabe 50 000 €, Höchstsatz 20 %,
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Aufwertung: Mindestausgabe 30 000 €, Höchstsatz 40 %.
Im Rahmen des Plans zur Beschleunigung regionaler Investitionen ist eine Erhöhung um 10 % für Restaurierungsarbeiten am Kulturerbe möglich.